Nach der Krankmeldung folgte prompte Entlassung

Kündigungen im Krankenstand werden immer beliebter.
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  • hochgeladen von Bianca Mrak

BEZIRK. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer während des Krankenstandes entlassen werden. So ist es auch einer Handelsangestellten aus dem Bezirk Bruck ergangen. Eine Woche nach Krankmeldung erhielt die Frau ihre Arbeitspapiere. Als Abmeldungsgrund gab der Arbeitgeber "einvernehmliche Auflösung" an. "Darüber wurde weder gesprochen noch etwas schriftlich vereinbart", berichtet AK-Bezirksstellenleiter Christian Bauer. Nach einem Gespräch mit dem Chef versicherte dieser, dass die Angestellte nach Beendigung ihres Krankenstandes wieder zu arbeiten beginnen könne. Mit dem kostenlosen Rechtschutz der AK konnten sämtliche Ansprüche inklusive Entgeltfortzahlung und Kündigungsentschädigung wegen fristwidriger Auflösung erfolgreich eingebracht werden. "Bei einer Erkrankung ist es wichtig, sich sofort nachweislich beim Arbeitgeber arbeitsunfähig zu melden", sagt Bauer und rät, eine Auflösung des Dienstverhältnisses nicht zu unterschreiben: "Besser vorher bei der Arbeiterkammer informieren."

Arbeiterkammer-Jahresbilanz 2017

2017 wurden 3.057 Beratungen durchgeführt. Insgesamt wurden von der AK Hainburg 880.259 Euro für die Mitglieder erstritten.
"Insgesamt hat die Bezirksstelle im Vorjahr 880.259 Euro für ArbeitnehmerInnen der Region erstritten", so Bauer. Das umfasst sowohl die Steuerrückholaktion wie den KonsumentInnenschutz. "Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus." Insgesamt haben sich 3.057 Menschen an die Bezirksstelle gewandt. "Das zeigt, wie wichtig wir als Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind", so Bauer. Dieses Profil habe man auch mit zahlreichen Veranstaltungen geschärft. "Auch Schulen greifen vermehrt auf unser Wissen zurück", sagt der Bezirksstellenleiter und nennt etwa die zahlreichen Bewerbungstrainings, die AK-ExpertInnen im Vorjahr in Schulen des Bezirks durchgeführt haben.

51 Mio. Euro für Beschäftigte

Landesweit hat die AK Niederösterreich 51 Millionen Euro für die AK-Mitglieder allein im Arbeits- und Sozialrecht erstritten. "Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde", sagt Kammerrat Manfred Fiala. Die Bandbreite der Fälle, in denen die AK Niederösterreich ihre Mitglieder vertreten hat, spiegelt die Probleme in der Arbeitswelt wieder: nicht ausbezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Bezahlung unterhalb des Kollektivvertrags, nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter oder Abfertigungen. Aber auch zum Thema Arbeitslosenversicherung, Pension und Krankheit gibt es viele Anfragen. "Hier kommt laufend Hilfe und Unterstützung von unseren ExpertInnen, die für die Betroffenen im Einsatz stehen", so Kammerrat Fiala

Erfolge für AK bei Entgeltfortzahlung ab 1. Juli

Landesweit gab es besonders viele Anfragen zum Thema Krankenstand. Immer wieder sind Arbeitnehmer im Krankenstand mit mehr oder weniger freiwilligen Beendigungen der Arbeitsverhältnisse konfrontiert. Wird ein Beschäftigter krank, kommt von Unternehmen das Thema einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ins Spiel. "So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die MitarbeiterInnen während des Krankenstandes sparen", schildert Fiala. "Die Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit, also die Krankenkassen, abgewälzt". 

AK und ÖGB haben daher stets gefordert, dass auch bei einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist. Dieser Druck hat gewirkt, mit 1. Juli werden rechtliche Änderungen wirksam. "Wird ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber volle Entgeltfortzahlung leisten", sagt Fiala. Diese Entgeltfortzahlung beträgt ab 1. Juli im Krankenstand bereits ab einem Dienstjahr bis zu acht Wochen – und zwar für Arbeiter wie für Angestellte. Bisher galt die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von 8 Wochen erst nach fünf Arbeitsjahren.

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