Landesverwaltung
Ab 15. Mai wieder uneingeschränkter Dienstbetrieb
Uneingeschränkter Parteienverkehr wieder möglich, allerdings unter Hygienemaßnahmen.
BURGENLAND. „Die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig eine starke Landesverwaltung in Krisenzeiten ist. Auch jetzt gehen wir mit gutem Beispiel voran und fahren den Dienstbetrieb mit Bedacht wieder hoch“, so LH Hans Peter Doskozil.
„Ab 15. Mai wird es mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wieder einen uneingeschränkten Dienstbetrieb und einen physischen Parteienverkehr geben“, informiert Landesamtsdirektor Ronald Reiter.
E-Government nutzen
Seitens des Landes wird empfohlen, Behördenwege weiterhin nach Möglichkeit telefonisch oder elektronisch zu erledigen und die Angebote des E-Government, womit Amtswege unter https://e-government.bgld.gv.at/ in vielen Bereichen online erfolgen können, zu nutzen. Ein physischer Parteienverkehr im Amt und in den Bezirkshauptmannschaften und anderen Dienststellen des Landes soll nach vorheriger Vereinbarung erfolgen – womit auch Wartezeiten vermieden werden können.
Zeiten für Parteienverkehr
Die Zeiten für Parteienverkehr werden in den Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet.
Parteienverkehrszeiten in den Bezirkshauptmannschaften:
- Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr, Freitag: 8 bis 12 Uhr;
Parteienverkehr im Amt der Burgenländischen Landesregierung:
- Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr (oder nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten);
Nähere Information zu den Parteienverkehrszeiten der einzelnen Dienststellen findet man auf der Homepage des Landes www.burgenland.at.
Hygienemaßnahmen
Für das Betreten von Amtsgebäuden sind Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vorgesehen. Dazu zählen Händedesinfektion, Fiebermessungen, die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch Plexiglasscheiben kommen beim Parteienverkehr zum Einsatz.
Dienstbetrieb
Nicht für den Parteienverkehr, auch für den Dienstbetrieb insgesamt werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Das schließt ein, dass Räumlichkeiten regelmäßig desinfiziert und gelüftet werden und ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Besprechungen mit einer größeren Teilnehmerzahl sollen nach Möglichkeit weiterhin in Form von Videokonferenz abgehalten werden. In Bereichen, in denen es sinnvoll ist, können bestimmte Tätigkeiten auch weiterhin in Telearbeit geleistet werden.
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