RH-Bericht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Bauvereinigungen
„Das Land Burgenland wickelte die Entziehungsverfahren nicht ordnungsgemäß ab“
Das Landesrechnungshof überprüfte die Verfahren zur Entziehung der Gemeinnützigkeit von drei Bauvereinigungen und stellte eine Vielzahl von Fehlern und Versäumnissen der Landesverwaltung fest.
BURGENLAND. Die Geschichte rund um drei – ehemals gemeinnützigen – Bauvereinigungen ist mit diesem kritischen Rechnungshofberichtes um ein Kapitel reicher.
23 Millionen Euro für das Land
Was bisher geschah: Das Land Burgenland entzog im Jahr 2012 der Pannonia Wohnbau GmbH (Pannonia) und im Jahr 2015 der „Gesfö“ Bau und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (Gesfö) sowie dem Wohnungsunternehmen „Riedenhof“ Gesellschaft m.b. H. (Riedenhof) die Gemeinnützigkeit. Als Geldleistung gab es dafür insgesamt rund 23 Millionen Euro.
2018: Anzeige von Wiener Grünen
Es war der Klubobmann der Wiener Grünen, David Ellensohn, der auf die burgenländische Immobilien-Deals aufmerksam machte. Für ihn waren die 17 Millionen Euro, die das Land für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von „Gesfö“ und „Riedenhof“ bekam, zu wenig. Er brachte im August 2018 eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Die Anzeige wurde wegen mangelnden Anfangsverdachts nicht weiterverfolgt, die Ermittlungen dazu eingestellt.
2019: Anzeige vom Land
Anfang 2019 wurde das Land aktiv und richtete eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Das Land Burgenland warf einer Gruppe rund um den bekannten Immobilien-Investor Michael Tojner – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – vor, das Land absichtlich getäuscht und so um mehrere Millionen Euro geprellt zu haben. Der damalige Finanzlandesrat Hans Peter Doskozil äußerte den Verdacht, „dass das Land bei den Aberkennungsverfahren geschädigt wurde, indem wesentliche Vermögenswerte … mit verschachtelten Rechtskonstruktionen bewusst zu niedrig bilanziert wurden“.
Landesrechnungshof prüft
Seit ein paar Tagen wirft ein Bericht des Landesrechnungshofes ein neues Licht auf diese Immobilien-Deals des Landes. Auf Ersuchen von drei Landtagsabgeordneten – Christoph Wolf und Markus Ulram von der ÖVP sowie Wolfgang Spitzmüller von den Grünen – überprüfte der Rechnungshof die Verfahren zur Entziehung der Gemeinnützigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigungen „Pannonia“, „Gesfö“ und „Riedenhof“. Prüfungsschwerpunkt war das Verwaltungshandeln im Rahmen der Entziehungsverfahren der Gemeinnützigkeit, insbesondere die daraus resultierende Bemessung der Geldleistungen. Der Überprüfungszeitraum erstreckte sich von Jänner 2011 bis Dezember 2019.
„Aktenwidrige“ und „fehlerhafte“ Bescheide
In der Zusammenfassung bringt der Landesrechnungshof das Ergebnis der Überprüfung auf den Punkt: „Das Land Burgenland wickelte die Entziehungsverfahren nicht ordnungsgemäß ab.“ Als Aufsichtsbehörde wäre das Land verpflichtet gewesen, im Rahmen des Verfahrens den maßgebenden Sachverhalt festzustellen. Dieser Verpflichtung kam es nicht „mit der gebotenen Sorgfalt“ nach. „Dies führte zu zahlreichen Verfahrensmängeln sowie aktenwidrigen und fehlerhaften Bescheiden.“
Bemessung der Geldleistungen nicht nachvollziehbar
Der Landesrechnungshof kritisiert weiter, „dass es das Land Burgenland verabsäumte, klare verfahrensspezifische Rahmenbedingungen für die Bemessung der Geldleistungen zu definieren.“
So basierte die Bemessung der Geldleistungen vorrangig auf schriftliche Mitteilungen einer Wirtschaftsprüfungskanzlei. Diese enthielten jedoch keine nachvollziehbare Erläuterung und Begründung der angewandten Berechnungsmethodik.
5,53 Millionen Euro für „Pannonia“
Die vorgeschriebenen Geldleistungen für die „Pannonia betrugen insgesamt 5,53 Millionen Euro im Jahr 2012. Allerdings lag für die Bemessung kein „schlüssiges Sachverständigengutachten“ zugrunde. So war unter anderem nicht dargelegt, in welchem Ausmaß stille Reserven aus dem Liegenschaftsverband der Pannonia berücksichtigt waren. So wies der Revisionsverband auf stille Reserven von rund 14,3 Millionen Euro hin. Dieser Betrag überschritt die vom Land Burgenland vorgeschriebene Geldleistung um rund 8,35 Millionen Euro.
17,08 Millionen Euro für „Gesfö“ und „Riedenhof“
Die vorgeschriebenen Geldleistungen für „Gesfö“ betrugen rund 5,33 Millionen Euro und für „Riedenhof“ rund 11,75 Millionen Euro – insgesamt also rund 17,08 Millinen Euro.
Was die Rechnungshofprüfer verwunderte: Bei den Entziehungsverfahren habe das Land im Oktober 2015 ein Verkehrswertgutachten für 20 Liegenschaften mit 823 Wohnungen eingeholt. Laut der Aktenlage sei jedoch von zumindest 51 Liegenschaften mit 1.595 Wohnungen auszugehen.
Keine „schlüssigen Sachverständigengutachten“
Der Landesrechnungshof merkt weiters kritisch an, „dass das Land Burgenland von der umfassenden Erhebung und Bewertung aller Liegenschaften der ,Gesfö‘ sowie ,Riedenhof‘ absah“, … „dies, obwohl der Revisionsverband das Land Burgenland noch im August 2015 und damit rund zwei Monate vor Erlassung der Anerkennungsbescheide im Oktober 2015 auf zu erwartende ,erhebliche stille Reserven‘ hinwies.“ Wie bereits bei der „Pannonia“ verzichtete das Land auch hier auf „schlüssige Sachverständigengutachten“ zur Bemessung der Geldleistungen.
Neues Gutachten: achtmal(!) höherer Wert
Im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Jahr 2019 ließ das Land nochmals Verkehrswertgutachten erstellen. Diese gingen bei „Gesfö“ und „Riedenhof“ von 54 Liegenschaften und einem Verkehrswert von insgesamt rund 137,52 Millionen Euro aus. Dieser Wert überschritt die in den Jahren 2015 und 2016 vorgeschriebenen Geldleistungen in der Höhe von rund 17,08 Millionen Euro um mehr als das Achtfache (!).
Die Frage, die nun nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Opposition im Land beschäftigt: Warum lagen die vom Land per Bescheid vorgeschriebenen Geldleistungen so weit darunter?
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