Flüchtlingsunterbringung: Auch Burgenlands SPÖ-Abgeordnete stimmten für Durchgriffsrecht
WIEN (uch). Der Nationalrat hat am Mittwoch das Verfassungsgesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen mit klarer Mehrheit beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund in Ländern, die Quotenvorgaben in der Grundversorgung nicht erfüllen, Quartiere schaffen kann. Als Grenzwert werden hier 1,5 Prozent der Bevölkerung in einer Gemeinde angenommen.
Nur Norbert Hofer (FPÖ) stimmte dagegen
Von den burgenländischen Nationalratsabgeordneten stimmte – wie erwartet – nur der dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer gegen das Gesetz.
Hingegen stimmten auch die beiden SPÖ-Abgeordneten Jürgen Schabhüttl und Erwin Preiner, die sich in den vergangenen Wochen noch skeptisch zeigten, dafür. Ausschlaggebend dafür war vor allem die Vereinbarung, dass die Bürgermeister mindestens eine Woche vor der Unterbringung von Asylsuchenden informiert werden müssen sowie die Berücksichtigung der Erstaufnahmestellen in der Länderquote.
Wie bereits im Vorfeld angekündigt, stimmten auch Niki Berlakovich (ÖVP) und Christiane Brunner (Grüne) für das Durchgriffsrecht.
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