Gemeinderatswahlen: 141 Beschwerden
Landesverwaltungsgericht musste 66 der Gemeindewahlbehörde aufheben
EISENSTADT. Die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 1. Oktober bedeuten auch viel Arbeit für das Landesverwaltungsgericht. Dieses hatte in den vergangenen Tagen über insgesamt 141 Beschwerden gegen Bescheide der Gemeindewahlbehörden zu entscheiden. Dabei handelte es sich um Berichtigungen der Wählerverzeichnisse.
Wie das Landesverwaltungsgericht auf seiner Homepage mitteilte, wurde in 63 Fällen eine Streichung bestätigt oder die begehrte Aufnahme ins Wählerverzeichnis abgelehnt. Bei nur zwölf Personen verfügte das Gericht über die Eintragung. Außerdem musste das Gericht 66 Bescheide aufheben, weil die erforderlichen rechtmäßigen Beschlüsse der kollegialen Gemeindewahlbehörden gefehlt haben.
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