Causa Commerzialbank
Entwarnung für „Hopsi“-Kindersparer
„Es gibt ein festgelegtes Prozedere über die Einlagensicherung – das gilt auch für Kinder, sofern das Sparbuch dem Kind zugeordnet werden kann“, sagt Ernst Loos, Bankenombudsmann des Landes Burgenland
BURGENLAND. In der Causa Commerzialbank gibt es aktuell Aufregung um Sparbücher von Kindern. Der Bankenombudsmann des Landes Burgenland, Ernst Loos, kann hier aber beruhigen: „Es gibt hier ein festgelegtes Prozedere über die Einlagensicherung, auf das sich die Betroffenen – Eltern und Kinder – auch verlassen können. Wichtig ist hier nur, dass das Sparbuch dem Kind zugeordnet werden kann, etwa durch den Vermerk des Vornamens des Kindes.“
"Geld war in kürzester Zeit auf neuem Sparkonto"
Auf der Homepage der Einlagensicherung einlagensicherung.at gibt es ein Formular für Minderjährige. „Das Prozedere sieht vor, dass Eltern bei einer neuen Bank ein Sparkonto für ihr Kind bzw. ihre Kinder eröffnen um dann das ausgefüllte Formular an die Einlagensicherung übermitteln. Wir haben bereits positive Rückmeldungen, wie rasch die Abwicklung für die Kinder funktioniert hat. Das Geld war in kürzester Zeit auf dem neuen Sparkonto des Kindes“, so Loos.
Telefone laufen heiß
Seit der Schließung der Commerzialbank Mattersburg laufen bei den beiden Bankenombudsmännern des Landes Burgenland die Telefone heiß: „Seit dem 15. Juli sind wir vorrangig mit der Causa und den Anliegen der Geschädigten beschäftigt“, sagt Loos. Wer die Hilfe der Bankenombudsmänner des Landes in Anspruch nehmen will, kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 057-600/2465 für das Nordburgenland und unter 057-600/4555 für das Südburgenland einen Beratungstermin wahrnehmen.
"Bankenombudsstelle" eingerichtet
Aufgrund zahlreicher Fragen und Beschwerden von Konsumenten wurde im Amt der Burgenländischen Landesregierung die Beratungsstelle "Bankenombudsstelle" eingerichtet. Durch die Einsetzung von Ombudsleuten soll hier der einzelne Bankkunde beraten werden.
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