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Lohnsteuerexperten helfen ab 13. März beim Steuerausgleich

Nadja Wagner, Lohnsteuerexpertin der AK Burgenland, hilft bei Negativsteuer, Pendlerpauschale & Co. | Foto: AK Burgenland
  • Nadja Wagner, Lohnsteuerexpertin der AK Burgenland, hilft bei Negativsteuer, Pendlerpauschale & Co.
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  • hochgeladen von Franz Tscheinig

„Arbeitnehmer:innen sollten keinen Cent verschenken“, betont AK-Präsident Gerhard Michalitsch und macht damit wieder auf die heurige Arbeitnehmerveranlagung, die man ab 13. März machen kann aufmerksam. Viele Arbeitnehmer:innen schenken dem Finanzamt nämlich hunderte Millionen Euro – für den Einzelnen sind das durchschnittlich 560 Euro – durch den nicht durchgeführten Steuerausgleich. Die AK-Lohnsteuerexpert:innen zeigen, dass aber noch viel mehr drin ist und beraten sowohl am Telefon, per Mail als auch persönlich im Gespräch. Besonders in Zeiten der Teuerung ist es deshalb ratsam das umfangreiche Servicepaket der AK Burgenland in Anspruch zu nehmen und noch schnell einen Termin zu vereinbaren.

Ob Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlerpauschale – im Lohnsteuer-Dschungel ist es oft schwierig sich zurecht zu finden. Jedes Jahr ist es jedoch möglich bares Geld zu sparen, indem man die Arbeitnehmerveranlagung durchführt. Im Durchschnitt bekommt man so rund 560 Euro vom Finanzamt zurück, oftmals ist der eigentliche Betrag aber noch viel höher. Damit man diese Summen nicht einfach dem Finanzamt überlässt und vor allem in Zeiten der Teuerung den ein oder anderen Euro mehr im Börserl hat, hat die AK Burgenland ein umfangreiches Servicepaket mit Broschüren, Internet-Tipps und Beratungstagen in allen AK-Bezirksstellen und in den Betrieben geschürt. Von 13. März bis 27. April ist es möglich mit einem/r Lohnsteuerexpert:in mittels Finanz-Online oder auf Papier gemeinsam den Steuerausgleich durchzuführen. Die Zugangsdaten zu Finanz-Online sind ebenso zum Termin mitzubringen, wie Belege für geltend zu machende Ausgaben wie z.B. Bestätigung bei Ausgaben für Versicherungen, Belege für Aus- und Weiterbildung, etc. In diesem Zeitraum stehen AK-Expert:innen in allen AK-Bezirksstellen sowie in der AK-Zentrale für Beratungen zur Arbeitnehmerveranlagung telefonisch, per E-Mail aber auch persönlich zur Verfügung - eine Terminvereinbarung per Telefon unter 02682/740 oder E-Mail an lohnsteuer@akbgld.at ist notwendig. Außerdem werden Gewerkschaftsmitglieder durch den ÖGB direkt im Betrieb beraten. Die ÖGB-Teams können von Betriebsrät:innen oder Unternehmen angefordert werden.

Negativsteuer, Pendlerpauschale und Co. beachten

Viele Arbeitnehmer:innen schrecken aufgrund mangelnder Lohnsteuerkenntnis vor der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurück. Das Team rund um die Lohnsteuerexpert:innen hilft jedoch tatkräftig, verwandelt komplexe Fachaussprache in verständliche Sätze und gibt Tipps, wo man noch mehr zurückbekommt: „Wenn man wenig verdient oder nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung besonders häufig: Die Einkünfte werden nämlich auf das ganze Jahr verteilt und zu viel bezahlte Lohnsteuer wird dann zurückgezahlt. Selbst, wenn zwar keine Lohnsteuer, jedoch Sozialversicherung bezahlt worden ist, lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung. In diesem Fall wird ein Teil der Sozialversicherung als Negativsteuer refundiert.“, erklärt Nadja Wagner, Lohnsteuerexpertin der AK Burgenland. Auch in Sachen Pendlerpauschale gibt es einiges zu beachten, da sich 2022 etwas geändert hat meint Wagner: „Zusätzlich zum großen und kleinen Pendlerpauschale gibt es auch einmal pro Jahr den sogenannten Pendlereuro. Dieser beträgt 1 Euro jährlich für jeden Kilometer des Hin- und des Retourwegs zur Arbeit. Zwischen Mai 2022 und Juni 2023 bekommt man zusätzlich 0,50 Euro pro Kilometer pro Monat und auch die Pendlerpauschale wird in diesem Zeitraum um jeweils die Hälfte erhöht.“

Auch Familien profitieren von der Arbeitnehmerveranlagung, denn der Familienbonus Plus muss hier immer angekreuzt werden – unabhängig davon, ob er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt wird oder nicht. Der Familienbonus Plus beträgt für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr jährlich 2000 Euro (125 Euro monatlich) und für ein volljähriges Kind 650 Euro (54,18 Euro monatlich). Der Familienbonus kann von einem Elternteil alleine oder von beiden Eltern je zur Hälfte geltend gemacht werden.

„Es zahlt sich also aus, die Arbeitnehmerveranlagung gemeinsam mit den Expert:innen durchzuführen“, so Michalitsch abschließend.

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