Tipps für Handelsangestellte
Vorsicht beim Arbeiten im Advent
Die Arbeiterkammer gibt Tipps für das Arbeiten in der Weihnachtszeit.
BURGENLAND. Für die Handelsangestellten stehen wieder stressige Wochen bevor. Es warten lange Samstage und viele Überstunden.
Arbeiten am Samstag
So dürfen Beschäftigte im Handel an allen vier Einkaufssamstagen arbeiten. Wieviel Geld man für die Arbeiten an diesen Samstagen bekommt, ist davon abhängig, wie die jeweilige Arbeitszeit an den übrigen Samstagen im Jahr geregelt ist. „Hier lohnt es sich, genau zu informieren“, rät AK-Jurist Helmut Steiger.
Maria Empfängnis
Gerade der 8. Dezember wirft immer immer wieder Fragen auf. Doch heuer fällt Maria Empfängnis auf einen Sonntag. Damit ist es Geschäften verboten zu öffnen. Prinzipiell ist die Arbeit am 8. Dezember in jedem Fall freiwillig. Doch der Arbeitgeber muss bis 10. November Bescheid geben, ob das Geschäft am 8. Dezember von maximal 10 bis 18 Uhr geöffnet sein wird. Innerhalb einer Woche obliegt es dem Beschäftigten zu- oder abzusagen.
24. und 31. Dezember
Spezielle Regelungen gibt es auch für den Weihnachts- und Silvestertag. Am 24. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 13 Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr. „Arbeiten Arbeitnehmer am 24. Dezember tatsächlich nach 13 Uhr oder am 31. Dezember nach 17 Uhr, dann sind dies Überstunden und auch als solche abzugelten.“
Die AK Burgenland berät Handelsangestellte unter der Tel.: 02682/740-0 und bietet alle Infos unter www.arbeiterkammer.com.
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