AK Konsumentenschutz
Weihnachtsshopping ohne Probleme
Egal ob Weihnachtseinkäufe im Geschäft, im Internet oder beim Kauf von Gutscheinen – Konsument:innen sollten einiges beachten und bedenken, wenn sie im Weihnachtsshoppingfieber sind.
„Zu Weihnachten wird es den Konsument:innen besonders leicht gemacht. Viele Geschäfte locken mit Angeboten, Weihnachtsmärkte bieten Besonderheiten und im Internet findet man alles, was das Herz begehrt. Aber Achtung: die Einkaufsmöglichkeiten unterscheiden sich nicht nur emotional sondern auch rechtlich“, erklärt AK-Konsumentenschützer Mag. Christian Koisser.
Kauf im Geschäft
Was tun, wenn das im Geschäft gekaufte Weihnachtsgeschenk nicht die richtige Größe oder Farbe hat. Koisser: „Dann gilt gekauft ist gekauft – sofern die gekaufte Ware in Ordnung ist, gibt es vom Gesetz her keine Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen.“ Allerdings kann ein Umtauschrecht vereinbart werden. Umtausch geht meist mit Kassenbon innerhalb von 14 Tagen. Weil das aber gerade bei Weihnachtsgeschenken, die erst am 24. Dezember übergeben werden, ein Problem sein kann, lassen manche Unternehmen die Umtauschfrist erst zu Weihnachten beginnen. „Da das nicht gesetzlich geregelt ist, raten wir den Konsumenten:innen, schon im Vorfeld darauf zu achten bzw. selbst Umtauschmöglichkeiten auszuverhandeln“, so der AK-Konsumentenschützer.
Kauf im Internet
Anders ist es bei einem Kauf im Internet. Hier gibt es ein gesetzlich eingeräumtes Rücktrittsrecht. Wer im Internet Weihnachtsgeschenke bestellt, hat das Recht, ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten. Und auch in diesem Bereich bieten manche Unternehmen verlängerte Fristen, sodass ein Rücktritt auch nach Weihnachten noch möglich ist. Kommt die Ware aus dem Internet mit Verspätung beim Käufer an, kann eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht auch diese ohne Lieferung, besteht das Recht auf Rücktritt.
Beim Kauf im Internet kann es auch vorkommen, dass die Ware beschädigt geliefert wird. Hier besteht der Anspruch auf Reparatur oder Austausch oder im schlimmsten Fall auf Rücktritt oder Preisminderung. Fällt der Mangel erst nach Weihnachten auf, müssen diese rechtlichen Ansprüche zusammen mit den Schenkenden eingefordert werden.
Dauerbrenner Gutscheine
Gutscheine, für die Unternehmen Geld kassiert haben, können nicht einfach wertlos werden. Trotzdem gibt es Risiken bzw. kann es für die Konsument:innen zu Problemen kommen. „Etwa dann, wenn das Gutschein-Unternehmen insolvent wird. Dann ist der großzügigste Gutschein plötzlich nichts mehr wert. Außerdem verlieren Gutscheine automatisch an Wert, besonders wenn sie für mehrere Jahre in der Schublade des Beschenkten verschwinden“, gibt Koisser zu bedenken und empfiehlt Gutscheine als Weihnachtsgeschenk nur dann, wenn man weiß, dass die Beschenkten den Gutschein möglichst zeitnah einlösen.
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