Anrainerparken in Döbling ist möglich
Verkehrsministerium bestätigt: Parkpickerl keine Voraussetzung für Bezirksmodell.
DÖBLING. Anrainerparken sei laut Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr (bmvit) „unabhängig, ob in dem betreffenden Gebiet eine allfällige Gebührenpflicht für das Parken besteht.“
Die Döblinger Bezirksvertretung hat im Juni einen Antrag mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und Freiheitlichen für ein Anrainerpickerl gestellt. „Im Antwortschreiben der Amtsführenden Stadträtin wurde dies im August strikt abgelehnt und ausdrücklich betont, dass eine solche Lösung nur in Verbindung mit Kurzparkzonen möglich ist“, so Bezirksvorsteher Adi Tiller, ein Vorkämpfer für das Anrainerparken.
Das Schreiben des Ministeriums sei unverbindlich. „Zum Thema gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. In Wien wurde der Weg gewählt, den ruhenden Verkehr mittels Parkraumbewirtschaftung zu steuern“, erklärt Andreas Baur aus dem Büro der zuständigen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou. „Mit dem Schreiben des Ministeriums wird eine solche Möglichkeit ausdrücklich gestattet. Somit hat die Verkehrsstadträtin der Bezirksvertretung eine unrichtige Antwort gegeben“, so Tiller bedeutungsschwanger.
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