Anrainerparken in Währing ist möglich
Verkehrsministerium bestätigt: Parkpickerl keine Voraussetzung für Bezirksmodell.
WÄHRING. Jetzt gibt es auch eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr (bmvit) zur Rechtsfrage, ob die gesetzliche Möglichkeit besteht, Anwohner bestimmter Gebiete von Halte- und Parkverboten im Sinne von Anrainerzonen auszunehmen.
Anrainerparken ist laut Rechtsauffassung des Ministeriums „unabhängig, ob in dem betreffenden Gebiet eine allfällige Gebührenpflicht für das Parken besteht", legitim.
Ein Vorkämpfer für Anrainerparken, Bezirksvorsteher Karl Homole, sieht die Bezirksmeinung bestätigt: "Wir können mit Anrainerparken sofort zehn Prozent der Stellplätze freibekommen, ohne die Bürger abzuzocken.“
Das Schreiben des Ministeriums ist unverbindlich. „Zum Thema gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. In Wien wurde der Weg gewählt, den ruhenden Verkehr mittels Park-raumbewirtschaftung zu steuern“, so Andreas Baur aus dem Büro der zuständigen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou. "Die Währinger haben es satt, die Auswirkungen der chaotischen grünen Verkehrspolitik ausbaden zu müssen“, so Homole bedeutungsschwanger.
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