Seit Jahresbeginn
Elf Strafen wegen verbotenem Radfahren in der Lobau
Ausgeschilderte Radverbote, Ermahnungen und Strafen: Die Lobau kommt in diesem Jahr nicht zur Ruhe. Radfahrer sind empört, die MA 49 zeigt sich entschlossen.
WIEN/DONAUSTADT. Es ist ein Thema, bei dem seit Wochen viele Wienerinnen und Wiener am Rad zu drehen scheinen. Radfahren ist in der Lobau, dem Wiener Teil des Nationalparks Donau-Auen, nämlich verboten. Ausnahmen sind dabei lediglich jene Gebiete, in jenen Schilder darauf verweisen.
Dies ist in der Nationalparkordnung seit den 1990er Jahren geregelt. Und dennoch schlägt die Causa gerade jetzt wieder hohe Wellen. Denn offenbar wurde hinsichtlich des Verbots über die Jahre so manches Auge zugedrückt. In diesem Sommer hat sich der Wind aber gedreht. Das Forstamt hat neue Verbotsschilder aufgestellt.
Zudem wurde anhand einer Kampagne auf das Verbot aufmerksam gemacht. Das Ziel: Unwissenheit - bewusst oder unbewusst - sollte aus der Welt geschaffen, das Verbot konsequenter durchgesetzt werden. Anschließend wurden die Kontrollen intensiviert. Vielen Radfahrerinnen und Radlerin stieß dies allerdings sauer auf.
Strafsätze bis zu 350 Euro
Mitarbeiter des Forstamts waren für die Umsetzung zuständig. Begleitet wurden sie aber ein ums andere Mal auch von Polizeibeamten. Es hagelte auch so manche Strafe - ausgestellt wurden diese vom Magistratischen Bezirksamt für die Donaustadt. "Seit Jahresbeginn wurden elf Übertretungen wegen Fahrradfahrens abseits der gekennzeichneten Fahrradwege angezeigt. Die höchsten Strafsätze haben dabei 350 Euro betragen", so ein Sprecher des Bezirksamts.
Aus der Bezirksvorstehung wiederum kommt Rückendeckung für die MA 49 - Klima, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb. Man unterstütze die offizielle Stellungnahme der Magistratsabteilung, so das Büro von Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ).
Die MA 49 verweist dabei darauf, dass die jetzt neu ausgeschilderten Radfahrverbote in der Lobau seit den 1990er Jahren gelten und waren auch seit damals (der StVO entsprechend als allgemeines Fahrverbot) bei allen angebotenen Zugängen, weiters über die Nationalpark-Infopunkte und später auch im Internet kundgemacht. Die nicht angebotenen Wege konnten daher auch bisher nicht legal genutzt werden.
"Da es in den letzten Jahren zu einer massiven Zunahme der Nutzung von nicht erlaubten Wegen durch RadfahrerInnen kam, hat sich die MA 49 entschlossen, die Verbote deutlicher als davor kenntlich zu machen und auch vor Ort in dieser Hinsicht präsenter zu sein", so ein Statement der Magistratsabteilung.
Im Nationalpark seien ganz bewusst Ruhezonen für Tiere eingerichtet, wo regelmäßige Störungen z.B. dazu führen würden, dass streng geschützte Vogelarten ihre Brut aufgeben oder erst gar nicht zu brüten anfangen. Insbesondere durch COVID und die starke Zunahme an E-Bikes habe sich sowohl die Frequenz an illegalen Radfahrern als auch deren Aktionsradius vervielfacht, wodurch die Funktion der Unteren Lobau als Ruhebereich gefährdet sei.
Zum Schutz der Tiere und Pflanzen
"In Abstimmung mit der Umweltschutzabteilung wurde daher vom zuständigen Forst- und Landwirtschaftsbetrieb die deutlichere Kennzeichnung und eine schwerpunktmäßige Überwachung der Einhaltung beschlossen. Derzeit wird dabei primär aufgeklärt und informiert, lediglich bei uneinsichtigem oder aggressivem Verhalten von BesucherInnen wird – wie bereits davor - die Polizei hinzugezogen", so die MA 49.
Das angebotene Radwegenetz verbindet sowohl Groß-Enzersdorf in Niederösterreich als auch die Zugänge zur Lobau in Wien. Eine Karte der angebotenen Radwege in der Lobau findet man auf www.wien.gv.at.
Um auch die Obere Lobau zu entlasten bzw. die durch den Zuzug im 22. Bezirk zunehmenden Erholungsnutzungen wohngebietsnahe zu ermöglichen, wird an der Ausgestaltung der 240 ha großen „Neuen Lobau“ – dem Lobau-Vorland als attraktives Naherholungsgebiet gearbeitet, damit Nutzungen, die nicht unbedingt im Nationalpark stattfinden müssen, dort attraktiv und ohne Autofahrt möglich sind.
Das Radfahren im Wald ist auch im österreichischen Forstgesetz geregelt. Laut diesem ist das Befahren von Forststraßen mit dem Fahrrad verboten. Es ist nur dort erlaubt, wo es seitens des Grundeigentümers die Zustimmung dafür gibt.
Das könnte dich auch interessieren:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.