BH Eferding warnt vor Afrikanischer Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest kann bis zum Tod der Tiere führen. | Foto: Fotolia/Lilifox
  • Die Afrikanische Schweinepest kann bis zum Tod der Tiere führen.
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BEZIRKE (fui). Der Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft Eferding warnt vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Für Menschen ist der Erreger absolut ungefährlich. Sollte die Krankheit aber nach Österreich eingeschleppt werden, drohen neben dem Tierleid vor allem erhebliche Verluste für die Landwirtschaft.

Rasche Ausbreitung in Balkanländern

Je nach Verlauf der Krankheit kann die Afrikanische Schweinepest innerhalb zwei Tagen zum Tod des Tieres führen.  "Die Bekämpfung der Schweinepest gestaltet sich schwierig, in einigen Ländern am Balkan konnte sie sich auch sehr rasch ausbreiten", heißt es von Seiten der BH. In Österreich wurde bisher kein Fall der meldepflichtigen Seuche registriert. Die uns nächstgelegen Fälle traten in in Tschechien, Rümänien, der Ukraine und Polen auf. Verbreitet wird der Virus vor allem über eingeführte Wurstwaren, die als Speisereste an Schweine verfüttert werden. 

Widerstandsfähiger Erreger

Der Schweinepest-Erreger ist überaus widerstandsfähig und kann über Wochen, in gefrorenen Fleisch- und Wurtswaren sogar Jahre überdauern. Deswegen sollten keine Essensreste an Schweine verfüttert oder in der Natur entsorgt werden, denn dort können sich Wildschweine infizieren. Präventiv kann man als Konsument Fleischwaren aus dem betroffenen Ausland meiden.

Sicherheitsmaßnahmen treffen

  • Keine Verfütterung von Speiseresten, Fleisch und Wurstwaren an Hausschweine
  • Keine Entsorgung von Speiseresten in der Natur
  • Das Futter am Betrieb vor Wildschweinen geschützt lagern
  • Kein Gras an Hausschweine verfüttern, das von Wildschweinen kontaminiert wurde
  • Mäuse und Ratten als mögliche Überträger der Infektion bekämpfen
  • Es darf kein Schweinestall mit Jagdkleidung, Jagdausrüstung oder mit dem Jagdhund betreten werden
  • Schwarzwild darf am schweinehaltenden Betrieb nicht aufgebrochen und zerwirkt werden, auch nicht, wenn Schweine nur für den Eigenbedarf gehalten werden
  • Betriebsfremde Personen sind mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung auszustatten
  • Tot aufgefundene Wildschweine sind dem Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft zu melden. Amtstierarzt Heinz Grammer: 07248/6036 4512.
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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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