Cobra-Hausstürmung in Trausdorf
Enthaftung nach eskaliertem Nachbarschaftsstreit
Ein eskalierter Nachbarschaftsstreit in Trausdorf mit Polizei-Einsatz, Cobra-Hausstürmung, Festnahme und U-Haft beschäftigte jetzt das Landesgericht. Vor allem Widersprüche des Opfers zu „abgegebenen Schüssen“ führten zu einem überraschenden Urteil mit sofortiger Freilassung des „Täters“.
TRAUSDORF. Gleich vorab sei festgehalten, weder im Haus des Angeklagten, noch in der Umgebung, wurde von den Einsatzkräften jemals eine Schusswaffe gefunden. Bei diesen im Ort verbreiteten Meldungen, handelt es sich lediglich um ein Gerücht.
Keine Schusswaffen gefunden
Im Saal 7 des Landesgerichtes Eisenstadt warf der Staatsanwalt nun dem 56-jährigen Burgenländer, geschieden, vorgeführt aus der U-Haft, ein Vergehen nach dem Waffengesetz vor sowie gefährliche Drohung und schwere Nötigung. Begründet auf den Aussagen des vermeintlichen Opfers, einer 40-jährigen, zweifachen Mutter. Die nach einem Nachbarschafts-Konflikt am 4. August vor Kriminalisten ausgesagt hatte, dass es zu Drohungen wie „Ausrotten“ und „Vernichten“ gekommen sei. Mit anschließender Abgabe von 1 bis 2 Schüssen. Deshalb wurde das Haus des Beschuldigten von der Cobra gestürmt.
Ärger wegen Gebell von 6 Hunden
Verteidiger, Mag. Nikolaus Mitrovits, führte aus, dass es sehr wohl zu einem verbalen Streit gekommen sei, der aber seit Jahren vorhanden ist. „Weil sich mein Mandant über das Gebell der sechs Nachbarhunde ärgert. Wohl nachvollziehbar und verständlich. Denn niemand ist erfreut, wenn man deshalb täglich um 4 Uhr geweckt wird!“ Sein Klient habe weder geschossen noch eine Drohung ausgesprochen.
Auf Befragung der Richterin gab der gelernte Techniker zu, dass gegen ihn, wegen eines Vorfalles mit einer Schreckschusspistole, seit 2020 ein Waffenverbot besteht. „Ich habe daraufhin alles meinem Bruder geschenkt. Dabei aber offenbar ein paar Platzpatronen übersehen. Dazu bekenne ich mich schuldig. Ebenso, dass ich ein Nunchaku besessen habe!“ Diese vor allem aus Filmen mit Bruce Lee bekannten Schlagstöcke (zwei mit einer Kette verbundene Holzstücke) sind ein Übrigbleibsel aus seinen Jugendjahren, wegen des Waffenverbots jedoch für den Burgenländer nicht erlaubt.
Aus Rache mundtot machen
„Aber eine Bedrohung, gegen die Nachbarin beziehungsweise ihrer Tochter, gab es meinerseits definitiv nicht. Sehr wohl habe ich die beiden wegen des Hundegebells beschimpft. Das stimmt. Leider. War ein Fehler. Was ich jetzt sage, sei keine Entschuldigung. Aber meine Erfahrung hat gezeigt, nach meinen Fluchereien war es eine Zeit lang ruhiger!“ „Wie erklären sie sich, dass seitens der Nachbarin Drohungen und Schüsse behauptet werden?“, fragte Richterin Dr. Karin Lückl. „Vielleicht will sie mich aus Rache mundtot machen, weil ich mich immer wegen der Hunde aufgeregt und auch schon die Behörden kontaktiert habe!“
Ein Nachbar sagte dann als Zeuge aus, dass er gegen 10 Uhr vormittags einen Knall gehört hat. „Ob von einem Böller, einer Waffe, einem Knallkörper kann ich nicht sagen. Hätte auch eine Fehlzündung bei einem Auto sein können!“ Und weiter: „Es werden dort immer wieder von Jugendlichen Raketen oder Knallkörper abgefeuert, das ist im Bereich der Wulka nicht ungewöhnlich. Sicher war es an diesem Tag aber nur ein Knall!“ Das bestätigten auch zahlreiche Anrainer, die von der Polizei kurz nach der Eskalation in Trausdorf befragt worden sind.
1 Schuss vs. 3 Schüsse
Einzig das mutmaßliche Opfer sagte im Zeugenstand: „Er hat dreimal geschossen!“ Dass es keine Feuerwerkskörper waren, wüsste sie, weil sie das riecht. Und die drei Schüsse kamen kurz hintereinander. „Bumm. Bumm. Bumm. Immerhin hat man beim Angeklagten ja eine Waffe sichergestellt!“ Verwundert die Richterin: „Nein. Es gab keine Schusswaffe!“ „Doch!“, erwiderte die Nachbarin. „Und ich sage ihnen, nein, keine Schusswaffe!“ Woraufhin die Frau meinte: „Er hat schon öfters geschossen. Ist ja nicht das erste Mal!“
Außerdem sei sie sicher, dass der Angeklagte bei seinen immer wiederkehrenden aggressiven Handlungen alkoholisiert war. Also auch am 4. August. Dem widersprach ein als Zeuge befragter Kriminalist: „Bei der Festnahme gab es keinerlei Anzeichen für eine Alkoholisierung!“ Zudem bestätigte der Polizist, dass es keinen Schusswaffenfund im oder rund um das Haus des Mannes gegeben hat.
Angst und Drohungen
Auf Frage der Vorsitzenden, ob in ihrer Gegend öfters Knaller abgefeuert werden, kam seitens der Nachbarin spontan und energisch: „Nein. Ich habe noch keine Knaller gehört!“ Dann berichtete die Frau davon, dass ihr der Beschuldigte mit dem Auto nachfahre, sie sogar zur Schule verfolge, hupe und sie als Hure beschimpfe. Auch: „Ich bringe euch um!“, soll gefallen sein. Generell habe sie vor ihrem Nachbarn Angst.
Bezüglich der vorgeworfenen Verfolgung meinte der Burgenländer: „Stimmt nicht. Ich bin froh, wenn ich die Nachbarn nicht sehe! Künftig werde ich jedoch nicht mehr schimpfen, sondern die Polizei verständigen oder meinen Anwalt informieren!“
Schuld- und Freispruch
Das noch nicht rechtskräftige Urteil: 6 Monate Haft wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, fünf Monate davon bedingt. Zudem eine Weisung für ein Antiaggressionstraining mit Berichtspflicht an die Vorsitzende. Zum Vorwurf der gefährlichen Drohung und der schweren Nötigung gab es einen Freispruch. Da der Angeklagte bereits mehr als 40 Tage im Gefängnis saß, wurde er sofort enthaftet und konnte als freier Mann das Gericht verlassen.
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