FALL OLIVER – „OLIVER DARF ENDLICH BEIM PAPA BLEIBEN“ Verhindert dänisches Gericht Obsorgetourismus nach Österreich? OBSORGE FÜR VÄTER EIN GEWALTVERBRECHEN?
Utl.: Obsorge-Tourismus MADE in AUSTRIA, sowie Kindesentführungen durch Mütter legalisiert?
Von der Titelseite der Kleinen Zeitung vom 22.09.2012 prangert „Oliver darf nicht heim zur Mutter“. Es müsste vielmehr heißen: „OLIVER DARF ENDLICH BEIM PAPA BLEIBEN“
Der kleine Oliver können nun jedenfalls "endlich Ruhe finden".
Der dänische Vater zeigte sich wenig überraschend erfreut über die Entscheidung des Gerichts: "Er ist momentan ein total glücklicher Mann", sagte sein Sprecher Janus Bang der Nachrichtenagentur Ritzau.
Am 24. August 2010 erhielt schließlich der Vater das alleinige Sorgerecht. Folglich kam das Gericht nun zum Erkenntnis, dass sich die Mutter der gesetzeswidrigen Kindesentziehung schuldig gemacht habe, da sie Oliver nach dieser Entscheidung nicht zurückließ. Das Gericht hielt laut "BT" überdies fest, dass der Bub die stärksten sozialen und familiären Bande nach Dänemark habe, da er dort aufgewachsen sei.
Als Ausländerin habe sie keine Möglichkeit auf ein faires Verfahren gehabt, kritisierte die Mutter die Entscheidung des dänischen Gerichts, dass Oliver bei seinem Vater bleiben darf. Zudem habe die Mutter keine Möglichkeit gehabt, sich in Dänemark zu verantworten, "da sie Angst hatte, verhaftet zu werden".
Prozess gegen Vater in Graz
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung erhoben, weil der Däne das Kind gegen den Willen der Mutter in seine Heimat gebracht hatte. Sollte der Beschuldigte nicht erscheinen, könnte erneut ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen.
Britta Schönhart, die österreichische Anwältin der Mutter, die keinen Kontakt zu ihrem Sohn hat: "Mit dieser Entscheidung legalisiert Dänemark ein Gewaltverbrechen an einem Kind."
Das Urteil sei ein politisches!
Anmerkung: Endlich wird einmal plausibel dargestellt, dass auch Mütter Verantwortung zu tragen haben und nicht einfach hinziehen können wo sie wollen, speziell wenn Kinder im Spiel sind – siehe Aufenthaltsbestimmungsrecht in Österreich und Obsorgetourismus nach Österreich!
Siehe: WENN DAS KIND ZUR WARE WIRD – GERICHTE AM ENDE? Interview mit der Vorsitzenden der Familienrichtervereinigung
http://www.meinbezirk.at/wien-01-innere-stadt/politik/wenn-das-kind-zur-ware-wird-gerichte-am-ende-interview-mit-der-vorsitzenden-der-familienrichtervereinigung-d165464.html
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