Gefahr durch Feuerwerkskörper
Tipps der Polizei vor der großen „Silverster-Knallerei“
EISENSTADT. Das Neue Jahr wird traditionell mit einem Feuerwerk begrüßt. Da es beim Hantieren mit den pyrotechnischen Gegenständen immer wieder zu Unfällen, Sachbeschädigungen und auch zu Bränden kommt, ist besondere Vorsicht geboten.
Nur zugelassene Knallkörper verwenden
Die Polizei rät nur zugelassene Qualitätsartikel bei autorisierten Händlern zu kaufen. Nicht zugelassene Knallkörper, die illegal in unser Land gelangen, sind mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung sowie das Beimengen von Industriesprengstoff kann selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohenden Verletzungen führen.
Weitere Tipps der Polizei
• Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung sowie die Sicherheitshinweise.
• Achten Sie auf ausreichenden Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper.
• Fehlgezündete Feuerwerkskörper sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.
Wo die „Knallerei“ verboten ist
Außerdem ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Näher von Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Entsorgungsheimen, Tierheimen und großen Menschenansammlungen verboten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen Pyrogegenstände nicht verwenden, Jugendliche unter 18 Jahren nur eingeschränkt.
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