Covid19-Regeln
Krankenhausbesuche (fast) nur mehr mit 2G erlaubt

- Die vier landeseigenen KRAGES-Krankenhäuser in Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee gilt ab sofort die 2G-Regel.
- Foto: Wurglits
- hochgeladen von Franz Tscheinig
Seit Montag gelten auch für Besuche in den burgenländischen Krankenhäusern strengere Regeln. Ausnahmen von der 2G-Regel gibt es für Begleitpersonen von Akutpatienten, Kindern und Jugendlichen, rund um Geburten sowie in Verabschiedungssituationen.
BURGENLAND. Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt sowie die vier KRAGES-Spitäler in Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee halten sich an die neusten Covid-Verordnungen. Seit heute ist auch in den Krankenhäusern der Zutritt nur noch mit 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erlaubt – mit einigen Ausnahmen.
Zutritt nur mit 2G
Bei allen Patienten, Begleitpersonen und Besuchern, die das Krankenhaus betreten wollen, erfolgt eine Überprüfung ob die 2G-Regel erfüllt wird. Ist die 2G-Regel nicht erfüllt, wird Begleitpersonen und Besuchern der Zutritt nicht erlaubt.
Der Nachweis ist von der jeweiligen Person selbst mitzubringen und es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht im Krankenhaus.
Patienten mit akuten Erkrankungen oder Verletzungen dürfen auch ohne 2G-Nachweis weiterhin in die Krankenhäuser. Patienten mit einem Ambulanztermin oder einem Termin für eine geplante stationäre Aufnahme, die die 2G-Regel nicht erfüllen können, haben einen gültigen PCR-Test vorzuweisen.

- Auch im Krankenhaus Eisenstadt werden die Besuchsregelungen verschärft.
- Foto: Tscheinig
- hochgeladen von Christian Uchann
Ausnahmen für Begleitpersonen
Für Begleitpersonen gibt es Ausnahmen:
- Maximal eine Person darf als Begleitung eines Akutpatienten in das Krankenhaus, auch ohne 2G-Nachweis.
- Für das Aufsuchen von Terminambulanzen ist von einer Begleitperson, die 2G nicht erfüllt, ein negativer PCR-Test vorzuweisen.
- Geburten werden als Akut-Ereignis betrachtet. Ein Vater oder eine andere Bezugsperson dürfen also auch ohne 2G-Nachweis bei einer Geburt dabei sein.
- In Verabschiedungssituationen vom Krankenhaus verständigte Kontaktpersonen dürfen ebenfalls ohne Erfüllung von 2G in das Krankenhaus.
Es entscheiden die behandelnden Ärzte, ob ein Abstrich für einen PCR-Test erforderlich ist.
Ausnahmen für Besucher
Für Besucher bleibt die Regelung „4x1" aufrecht. Das bedeutet, ein Besucher (mit 2G-Regel) ist pro Kalendertag, pro stationär aufgenommenem Patienten, für eine Stunde lang erlaubt.
Dabei gelten folgende Ausnahmen:
Besucher rund um die Geburt, Besucher von Kindern und Jugendlichen sowie Besucher in Palliativsituationen (jeweils maximal zwei Personen), die 2 G nicht erfüllen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.


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