Nach Taxifahrt von Eisenstadt nach Podersdorf
Statt Fuhrlohn bekam Taxler Schläge und Bisse
Bisse in die Hand. Schläge ins Gesicht. Verletzungen statt Fuhrlohn. Das alles musste ein Taxifahrer über sich ergehen lassen. Der Täter, ein knapp 20-jähriger Notstandsbezieher. Dieses „nette Früchtchen“ stand aber nicht nur wegen Körperverletzung und Betruges vor Gericht. Sondern auch wegen Besitz, Eigenkonsum und Verkauf von Drogen. Und als Dank für ein zukunftsorientiertes, gutgemeintes, mildes Urteil verhöhnte und brüskierte er das Gericht. Gleich im Anschluss an die Verhandlung. Denn kurz nach dem Ausgang des LG Eisenstadt riss sich der Angeklagte sein T-Shirt vom Leib, schleuderte und drehte es durch die Luft, grölte, lachte und fiel seinen Kumpels feiernd in die Arme. Übrigens alles geladene Zeugen, die bei ihrer Aussage unter Wahrheitspflicht standen...
BEZIRK EISENSTADT/NEUSIEDL. Bereits zweimal hat er eine Lehre abgebrochen. Konsumierte seit dem 16. Lebensjahr Drogen. Und kassiert als Arbeitsloser nach wie vor Notstandshilfe. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft schon vor diesem Prozess gegen den Burschen. Natürlich auch wegen Suchtgiftdelikten. Deshalb befand er sich noch in einer einjährigen Probezeit, in der nichts hätte vorfallen dürfen...
Drogen für Eigenkonsum und Verkauf
So genau nahm das der Angeklagte aber nicht. Und konsumierte sein Suchtgift ungeniert und ungehemmt weiter. In Tagesdosen von oftmals mehreren Gramm. Beschafft hat sich der Täter seinen Stoff bei einem gewissen „Armin“ am Wiener Hauptbahnhof, den er zumindest einmal pro Woche aufsuchte. Die Drogen konsumierte er zwar großteils selbst oder mit Kumpels, sehr wohl aber verkaufte er diese auch. Zeugen belegten die Erhebungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, wonach - wenngleich nicht in großen Mengen - der Bursch dass Gramm um 10 Euro veräußerte.
"Klein-Dealer" mit großen Erinnerungslücken
Natürlich hatte der „Klein-Dealer“ vor der Richterin große Erinnerungslücken, widersprach sich mehrmals und bestritt viele Vorwürfe, die er dann aber auf Nachfragen doch zugab und bestätigte. Wie etwa beim Beispiel des Verkaufes, wo er meinte: „Ich habe nie (!) Geld verlangt. Ich habe keine Drogen verkauft. Vielleicht haben meine Bekannten das Geld einfach dagelassen...“. Auf den Vorhalt der Richterin, dass es dafür 6 Zeugen gibt, die einen Kauf bestätigen, meinte er: „Oder, na ja... Nicht so oft habe ich Geld genommen. Aber ich sehe mich auf keinen Fall als Dealer!“
Schilderung des Täters ein "Schauspiel"
In eine ähnliche Amnesie verfiel der Angeklagte beim Vorfall mit dem Taxifahrer. Nur Stück für Stück gab es - auf eindeutige Vorhalte von Richterin und Staatsanwalt - zögerliche Zugeständnisse, allerdings in dramatisch geschönter Form. So „kürte“ sich der Täter in seinen Schilderungen doch glatt zum Opfer. Mutierte sogar zum Helden, der seinen Freund retten musste, weil der vom Chauffeur gewürgt worden ist und keine Luft mehr bekam... Theatralik und Schauspiel in lächerlichster Form.
Flucht statt 92 Euro Fuhrlohn
Fakt ist, dass sich der Angeklagte mit einem Freund von Eisenstadt nach Podersdorf bringen ließ. In einem Taxi. Und im Wissen, dass sie dafür kein Geld mit hatten. Als der Fahrer den Fuhrlohn in der Höhe von 92 Euro kassieren wollte, zogen es die beiden Passagiere vor, zu flüchten. Nach kurzer Verfolgung mit seinem Auto stellte der Taxler die beiden Betrüger, packte sie an der Jacke und hielt sie fest. Ein Kollege des Mannes alarmierte die Polizei.
Handbiss und Schläge für Taxler
Auf eine Festnahme hatten die beiden Täter aber keinen Bock. Der Angeklagte konnte den Taxifahrer in die linke Hand beißen, sich dadurch aus dem Festhaltegriff befreien und den Chauffeur mit zahlreichen Schlägen ins Gesicht außer Gefecht setzen - und abhauen. Nützte nichts, sie wurden von Fahndern festgenommen. Der verletzte Fahrer musste im Krankenhaus verarztet werden. Zudem wurde in einer Spezialklinik festgestellt, dass sich seine Oberkiefer-Prothese - offenbar durch die Faustschläge - nicht nur gelockert hatte, sondern sogar gebrochen ist.
Zahnverletzung um 10.000 Euro
Der als Zeuge aussagende Taxilenker schilderte glaubwürdig und eindrucksvoll den Kampf mit dem Beschuldigten. Belegt wurden dessen Verletzungen durch polizeilich angefertigte Fotos, unmittelbar nach dem Kampf. Das Opfer legte auch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der Zahnschiene vor, mit mehr als 10.000 Euro.
Täter eindeutig der Lüge überführt
Kurz darauf ordnete die Richterin eine Gegenüberstellung zum Größenvergleich von Täter und Opfer an. Mit einem eindeutigen Ergebnis. Nämlich, dass der Angeklagte gelogen hatte. Denn seine Behauptung, „er ist gar nicht so groß, dass er den Mann mit der Faust ins Gesicht hatte schlagen können“, konnte zu 100 Prozent widerlegt werden.
Körperverletzung. Betrug. Suchtgift
Auch die Behauptung, dass der Taxifahrer die beiden Burschen am Hals gepackt und bis zur Luftnot gewürgt hätte, wurde als absurd aberkannt. Hier folgte man der Aussage des Lenkers, wonach er die Burschen an den Jacken gepackt und festgehalten hatte. Summa summarum mit Körperverletzung, Betrug und Suchtgiftmissbrauch ein ordentliches Paket an Straftaten. Trotzdem ließ die Richterin Milde walten. In Hinblick auf die Zukunft des noch nicht 21-jährigen Täters.
Milder Schuldspruch als Zukunftsperspektive
Nicht rechtskräftig wurde der Bursche schuldig gesprochen und fasste eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten aus, bedingt auf 3 Jahre. Zudem muss er dem Taxilenker 500,- Euro Schmerzensgeld bezahlen. Per Weisung ist auch eine ambulante Suchtgifttherapie vorgeschrieben, die er besuchen und dem Gericht darüber laufend berichten muss. Ein wohlwollendes Urteil, um dem jungen Täter noch eine Chance zu geben. Eine positive Perspektive für die nächsten Jahre, erklärte er doch, dass er seit dem Polizei-Verhör keine Drogen mehr konsumiert hat und auch seinen begonnenen Lehrberuf nun doch abschließen möchte.
Feier mit nacktem Oberkörper
Aber statt einem „Danke“, ob des milden Urteils, huschte der Bursch von dannen. Raus aus dem Verhandlungssaal. Zügig. Bis vor den Ausgang des Landesgerichtes Eisenstadt. Um sich dort, des Leibchens entledigt, mit nacktem Oberkörper wie ein „Kasperl“ aufzuführen. Im Kreise von Freunden, die im Gerichtssaal anwesend waren und teils als Zeugen aussagen mussten.
Verhöhnung und Brüskierung des Gerichtes
Rund 30 Minuten lang dauerte diese Inszenierung und „Feier“, gleich vis a vis des Justizzentrums. Eine Verhöhnung und Brüskierung des Gerichtes. Offenbar hat der Bursch vergessen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist - und die Staatsanwaltschaft das milde Urteil innerhalb von drei Tagen beeinspruchen kann...
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