Das kleine Einmaleins im Familienrecht, oder warum Pflegschaftsgerichte und Jugendwohlfahrt aufgefordert sind zu versagen!
Utl.: „Wenn Väter den Kontakt zu den Kindern verlieren“
In der „Salzburger Woche – Spezialausgabe 5 wurde anhand eines vakanten Paradepflegschaftsfalles eines Vaters (Rupert Hofer), im Gespräch mit dessen Anwalt (Peter Huber), Vertreter des Jugendamtes Salzburg (Edgar Vogelsang), unterstützt von einer weiteren Juristin und den Mitarbeitern, sowie einer Analyse der Redakteurin der Salzburger Woche (Birgit Kaltenböck) die Praxis beispielhaft dargestellt.
Anwalt:
Der Anwalt sieht sich im Monat mit 4 ähnlich gelagerten strittigen Fällen konfrontiert (die Männerberatung mit 20 Fällen jeden Monat) und bemängelt, dass Klienten (Väter) keine Antworten seitens des Pflegschaftsgerichtes und Jugendamtes erhalten. Zu oben genannten Zahlen gibt es eine hohe Dunkelziffer von teils resignierenden Vätern, da diese zwar eine Beratung erhalten, aber gleichzeitig hören, dass sie keine Rechte haben und nichts unternehmen können. Dazu kommt, dass Väter vor vollendete Tatsachen gestellt werden und pflegschaftsgerichtlich „overruled“ werden. (Anm.: nicht selten werden pflegschaftsgerichtliche „Gefälligkeits- und Falschgutachten angefordert. Besonders beliebt sind psychologische Gutachten, denn diese sind nur mit Gegen- und Übergutachten widerlegbar und dauert Jahre – also besonders geeignet um eine Kindesentfremdung herbeizuführen. Pflegschaftsgerichtlich angeforderte SV-Gutachten haben stets, dem mit der „überwiegenden Obsorge Betrautem“ und dem daraus entspringendem Wohl des Kindes - jetzt über das Aufenthaltsbestimmungsrecht - dienlich zu sein.)
Im gegenständlichen Fall wurde sogar der Kinderbeistand bestellt, jedoch hat die Mutter diese Termine nicht eingehalten. „Damit lässt sich das Kontaktrecht nicht mehr durchsetzen und die Kindesmutter kann nach belieben gestalten“. Da Doppelresidenz nicht gesetzlich normiert ist, hat der Vater auch hier keine Handlungsmöglichkeit.
Der Anwalt fordert von den Richtern endlich eine härtere Gangart an den Tag zu legen, denn Frauen wissen über die rechtliche „Gepflogenheiten“ besser Bescheid, als Väter. Als Konsequenz sollte der Mutter die Kostenübernahme des Kinderbeistandes, auch unter Androhung einer Geldstrafe aufgebrummt werden, so der Anwalt.
Jugendamt:
FRAGE: Es wird dem Jugendamt nachgesagt, dass es zwar schnell agiert wenn es sich um Unterhaltszahlungen handelt, nicht aber wenn es um Besuchsrecht geht?
ANTWORT: „Das Gesetz verpflichtet uns, Unterhaltssachen zu übernehmen. Dann handeln wir formell als Vertreter des Kindes. Hier ist alles standardisiert und geht schnell. Hinsichtlich des Besuchsrechtes können wir im Jugendamt nur beraten und vermitteln, was sehr zeitintensiv ist. Oft kann eine schriftliche Vereinbarung erreicht werden, die jedoch nicht bindend ist.
FRAGE: Warum haben es nicht betreuende Elternteile oft so schwer, auch bei gemeinsamer Obsorge ihr Kind zu sehen?
ANTWORT: Grundsätzlich sollen sich das die Eltern selber ausmachen. Sollte es nicht funktionieren, können sie sich ans Gericht wenden.
Zusammenfassung der Redaktion:
Vater, Mutter, Kind – das beliebte Spiel aus Kindertagen endet im „richtigen“ Erwachsenenleben nicht selten in einer Sackgasse. Die Eltern haben sich entschlossen, getrennte Wege zu gehen.
DAS KIND BLEIBT meistens bei der Mutter ZURÜCK! Ein gutes Einvernehmen der Eltern ermöglicht den unkomplizierten Umgang mit dem Kontaktrecht zum Kind. Klingt gut, leider ist das die Ausnahme. Über den Kopf des Kindes hinweg wird entschieden, was das Beste für den Nachwuchs ist.
Über Jugendamt und Gericht wird um dessen Wohl gekämpft. Es werden Kopfentscheidungen getroffen, die viel mit gekränkter EITELKEIT zu tun haben – und mit GELD.
Trotz gemeinsamer Obsorge und Kindschaftsrecht sitzen Männer am kürzeren Ast. Es wird ihnen das Kind oft auch dann vorenthalten, wenn sie ihr Geldbörserl für Unterhalt und Sportwoche öffnen. Das eine hat zwar mit dem anderen nichts zu tun, jedoch haben Kinder eine Bauchentscheidung verdient, in der es weniger um Finanzen, als um gemeinsame Zeit geht. Denn die vergeht wie im Flug, und der verbindende Faden wird dünner und dünner. Dürften Kinder sich entscheiden, würden sie ihre Zeit mal da, mal dort verbringen, am liebsten gemeinsam – MODELL DOPPELRESIDENZ. Jedenfalls würden sie sich nicht verhalten wie im Kindergarten.
Der Fall und das Interview im Detail unter:
Salzburger Woche vom 17./18.April 2014
Titelseite „Der Kampf um das eigene“ Kind“ und Folgeseiten 4 und 5 „Wenn Väter den Kontakt zu den Kindern verlieren“
http://www.salzburg.com/epapersw/PHP-Files/archivedpages.php?edition=swst
Zusammenfassung:
Die mütterliche Kopfentscheidung und der Kampf ums Kind beginnt mit deren gekränkter Eitelkeit und/oder gepaart mit dem Kampf ums Geld. Auch wenn Väter das Geldbörserl für Sportwochen oder erhöhten Unterhalt öffnen, erhöht sich der Kindesumgang meist nicht.
Ein weiter nicht angeführter Aspekt, dass großteils Familienrichterinnen (Anm.: meist Angehörige der feministischen Richtervereinigungen) allein aufgrund der Herkunft des Geschlechtes zu Gunsten der Frau und Mutter entscheiden. Dies spiegelt sich auch darin, dass zu 90% Mütter mit der Pflege beauftragt sind.
Diese (Macht-)Strukturen sind für ein modernes Familienrecht nicht zielführend!
PFLEGSCHAFTSGERICHTE UND JUGENDWOHLFAHRT WOLLEN AN DIESER SITUATION GAR KEINE ÄNDERUNG HERBEIFÜHREN, denn Möglichkeiten gab es in den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen genug.
Spätestens nach 1 bis 5 Jahren, je nach Intelligenz der Mutter, ist in strittiger Trennung der Kindesumgang mit dem Vater abgebrochen, egal wie er sich bemüht und wie viel Finanzunterhalt der Vater-Bankomat leistet.
Der Image- und Vertrauensverlust in die Jugendwohlfahrt, Pflegschaftsgerichte und Sachverständigenbegutachtung ist in Österreich vollzogen!
TEAM VATERVERBOT (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
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