Esterhazy-Klage: Land Burgenland geht in Revision
Dozkozil: kein Widerspruch zur Grundsatzvereinbarung mit Esterhazy
EISENSTADT. Nach dem Streit um die Kulturförderungen für die Oper im Steinbruch wird das Bühnenspektakel in St. Margarethen 2018 ausgesetzt. Dieser Zwist zwischen Land und Esterhazy ist beigelegt, unlängst wurde verkündet, dass ab 10. Juli Mozarts „Zauberflöte“ über die imposante Steinbruch-Bühne geht.
Land und Esterhazy miteinander
Trotz des geschlossenen Friedens, der jüngst auch bei einem gemeinsamen Auftritt auf der ITB in Berlin untermauert wurde, geht das Land nach dem vom Oberlandesgericht Wien bestätigten Urteil nun in Revision. „Dieser Schritt steht in keinem Widerspruch zum jüngst eingeschlagenen neuen Miteinander mit der Gruppe Esterhazy, sondern stellt einen weiteren Schritt zur Bereinigung historischer Auffassungsunterschiede dar“, erklärt LR Hans Peter Dozkozil. Die Revision wurde zugelassen, denn es handelt sich um eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
Esterhazy: „keine erhebliche Rechtsfrage“
Esterhazy betont, dass Gerichte in streitigen Fragen herangezogen werden sollen, denn dies entspräche den Grundsätzen des Rechtsstaates. Im konkreten Fall glaubt Esterhazy jedoch nicht, dass eine „erhebliche Rechtsfrage“ zur Entscheidung steht und rechnet damit, dass der OGH auf das Revisionsgesuch des Landes nicht eingehen wird.
Weitreichende Folgen
Anders schätzt das Land die Situation ein. Das Urteil des Landesgerichts Eisenstadt wird sich auf die gesamte Kulturszene auswirken und greift nachhaltig in die Förderkulisse ein, trifft Bund und Länder im gleichen Ausmaß. Daher hat sich das Land Burgenland dazu entschieden, in der Rechtsfrage bezüglich der Förderanträge der Arenaria GmbH für die Jahre 2015 und 2016, eine ordentliche Revision an den OGH zu erheben.
Bis dato keine Rechtssicherheit
Es soll die Frage geklärt werden, ob es bei der Verteilung des Kulturförderbudgets für die Fördervergabe transparente Richtlinien geben muss.
Die Entscheidung dieser Rechtsfrage ist für die zukünftige Vergabe von Förderungen in ganz Österreich von Bedeutung, da eine Rechtsprechung dazu bisher fehlt. Eine Entscheidung des OGH ist daher zur Sicherstellung der Rechtsentwicklung geboten.
„Gerade die Schaffung von Rechtssicherheit soll dazu führen, dass künftig keine neuen Differenzen mehr entstehen werden. Es gilt der Grundsatz, mit der Gruppe Esterhazy weiterhin gute Lösungen im gegenseitigem Vertrauen zu finden.“ so Doskozil.
Förderung zur kulturellen Vielfalt
Das Burgenland war eines der ersten Bundesländer, das ein eigenes Kulturfördergesetz beschlossen hat. Jährlich werden über 800 Förderansuchen abgewickelt. Bei der Vergabe der einzelnen Kulturförderungen ist das Land Burgenland an die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden.
Auch in Zukunft miteinander
Laufende und zukünftige Fördergesuche und Kooperationen zwischen Land und Esterhazy sind von den fraglichen Entscheidungen nicht betroffen. Deswegen zeigt sich auch Esterhazy zuversichtlich, dass der eingeschlagene Weg der Zusammenarbeit mit dem Land uneingeschränkt fortgesetzt wird.
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