Ab 1. Juli gilt Lkw-Fahrverbot auf A1

Mit 1. Juli 2016 tritt das Fahrverbot für Uralt-Lkw auf der Westautobahn in Kraft.
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ENNS (red). Mit 1. Juli 2015 tritt ein weiteres emissionsabhängiges Fahrverbot für ältere Lastkraftfahrzeuge in Kraft. Diesmal auf einem Teilstück der West Autobahn A1 in Oberösterreich, zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr und dem Knoten Haid. "Betroffen sind alle Fahrzeuge, die nicht zumindest der Abgasklasse Euro 2 entsprechen – unabhängig von ihrem Gesamtgewicht", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Daher sind auch Kleinlaster wie Kastenwagen oder Pritschenwagen sowie die so genannten 'Fiskal-Lkw' von dem Fahrverbot umfasst."
Das untergeordnete Straßennetz darf weiterhin von den betroffenen Fahrzeugen benützt werden. Allerdings ist diese Alternative oft wenig attraktiv, da es vielerorts Durchfahrtverbote für schwerere Fahrzeuge (meist ab 7,5 Tonnen) gibt. "Um die Umweltbelastung durch ältere Fahrzeuge zu begrenzen, wäre eine Kilometerbegrenzung fairer als ein totales Fahrverbot", betont der Experte an dieser Stelle abermals.
Ein Überblick über bisherige und zukünftige Lkw-Fahrverbote in Österreich: Fahrverbote für Lastkraftwagen mit Abgasklasse "Euro 1" und schlechter bestehen bereits in mehreren Bundesländern Österreichs – so in ganz Wien und den Gemeinden des östlichen Niederösterreich. Im Burgenland und einem größeren Gebiet in Niederösterreich dürfen keine Lkw fahren, die vor 1996 zugelassen sind. Mit 1. Jänner 2016 verschärft sich das Verbot: Dann sind auch Lkw der Abgasklasse "Euro 2" vom Fahrverbot in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich umfasst. In weiten Bereichen der Steiermark gilt schon jetzt ein Fahrverbot bis einschließlich Abgasklasse "Euro 2" – allerdings erst ab 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht.

Spezielle Plakette

Jene Fahrzeuge, die vom Fahrverbot nicht betroffen sind, müssen mit einer der aktuellen Abgasklasse entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein. Erhältlich ist die Plakette bei Werkstätten, Kfz-Prüfstellen und vielen ÖAMTC-Stützpunkten zum Preis von 25 Euro. "Um längere Wartezeiten zu vermeiden, raten wir zur rechtzeitigen Besorgung der Umweltplakette", sagt Chefjurist Hoffer. "Wer unerlaubt oder ohne Plakette im Bereich des Fahrverbots erwischt wird, muss mit Strafen bis 2180 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt verboten werden.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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