Was passiert mit Fundgegenständen?
Verloren und gefunden

Der Verlsut einer Geldtasche ist immer ärgerlich und führt zu Unannehmlichkeiten.
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  • Der Verlsut einer Geldtasche ist immer ärgerlich und führt zu Unannehmlichkeiten.
  • hochgeladen von Wolfgang Simlinger

Ein Verlust ist immer ärgerlich:

Wo ist nur meine Geldtasche? Beim Einsteigen ins Auto war sie noch da. Liegt sie irgendwo im Auto? Ist sie unter den Sitz gerutscht? Ist sie vielleicht in der Garage? Oder in einer Jackentasche?
So eine Situation kennt jeder und sie lässt den Blutdruck steigen. Immerhin hat man in der Geldtasche viele Dinge, deren Wiederbeschaffung aufwändig ist: Bankomatkarte, Kreditkarte, Personalausweis, diverse Kundenkarten und vielleicht auch den Führerschein.

Während ich noch alle Winkel meines Autos absuche, läutet das Telefon. "Es waren gerade zwei nette Herren von der Polizei da, und haben deine Geldtasche vorbeigebracht". Meiner Frau und mir fällt ein Stein vom Herzen, denn ich hatte wirklich Glück: ein ehrlicher Finder hatte meine Geldtasche am Parkplatz gefunden und bei der Polizei angegeben. Anhand meines Personalausweises konnten die Beamten mich als Besitzer ausfindig machen und die Geldbörse zurückbringen. Leider hat der ehrliche Finder keine Adresse hinterlassen, denn es wäre ihm ein Finderlohn zugestanden.

Fundamt als zentrale Anlaufstelle:

Ein Verlust ist immer ärgerlich, denn eine verlorene Geldtasche zieht viele Unannehmlichkeiten nach sich. Man muss Bankkarten sperren und sich um die Neubeschaffung der Karten und Dokumente kümmern. Das kostet Geld und vor allem Zeit. Umso erfreulicher ist es, dass es doch ehrliche Finder gibt, die verlorene Gegenstände abgeben.
Zentrale Anlaufstelle für Fundgegenstände ist das Fundamt. Kerstin Geierlehner vom Bürgerservice Enns erklärt mir, was mit gefundenen Gegenständen passiert. Als Finder hat man dort Fundgegenstände "unverzüglich" der zuständigen Fundbehörde zu melden und abzugeben. Informationen, die zur Auffindung des Verlustträgers dienen, sind wichtig (Ort, Datum, Umstände des Fundes).
Als Finder bekommt man dort eine Fundbescheinigung und der Fund wird in ein Fundbuch eingetragen. Am Fundamt wird nun versucht, den Verlustträger ausfindig zu machen und ihn zu verständigen. Bei verlorenen Geldtaschen oder Bankomatkarten ist die Zuordnung einfacher und der Verlustträger kann in den meisten Fällen ausfindig gemacht werden.  Problematischer wird es, wenn z.B. Schlüssel verloren werden. Sollte innerhalb eines Jahres der Fundgegenstand nicht abgeholt werden, so kann ihn der Finder in Besitz nehmen. Zusätzlich hat man als Finder Anspruch auf Finderlohn, der zwischen 2,5 und 10% des Wertes liegt. 
Genaue Angaben findet man auf der Website des Ennser Stadtamtes. Das Ennser Fundbüro betreibt auch eine Facebook-Seite, auf der regelmässig Informationen zu Fundgegenständen gepostet werden.

Die Bürgerservicestelle am Ennser Stadtamt hat wochentags von 07.30 bis 12.30 und am Donnerstag von 07.30 bis 18.00 geöffnet. Zu diesen Zeiten können Fundgegenstände abgegeben werden. Alternativ können Fundgegenstände auch am Polizeiposten abgegeben werden.

Nicht eigenmächtig ins Internet stellen!

Auch wenn es gut gemeint ist, sollte man davon Abstand nehmen, Kreditkarte oder Ausweise eigenmächtig abzufotografieren und ins Internet zu stellen. Ausweise und Bankomatkarten enthalten persönlich Daten. Eine eigenmächtige Verbreitung dieser Daten stellt eine Datenschutzverletzung dar. Werden persönliche Daten, wie z.B. sichtbare Fotos, Kontonummern, QR-Codes ungefragt ins Internet gestellt, kann damit Missbrauch betrieben werden. Auch wenn es gut gemeint ist: Fundgegenstände gehören ins Fundamt.

Fundamt Enns, Bürgerservice: Hauptplatz 11, 4470 Enns, Tel. +437223/821 81-154
Polizeiinspektion Enns: Gendarmerieplatz 1, 4470 Enns, Tel. Telefon: +4359133 4132-100
www.fundamt.gv.at

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Foto: Cityfoto
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