Wohnen & Arbeiten
Spatenstich für "Villa am Rübenspitz" erfolgte in St. Florian
![Über rege Beteiligung am Spatenstich durfte sich AVORIS-Gründer und -Geschäftsführer Dominik Peherstorfer (vordere Reihe 2. von rechts) freuen. Neben dem St. Florianer Bürgermeister Bernd Schützeneder (vordere Reihe 3. von rechts) nahmen daran auch weitere Vertreter der Marktgemeinde St. Florian sowie der beteiligten Projektpartner teil. | Foto: Hartl/AVORIS](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/05/27/7/39991397_L.jpg?1716799784)
- Über rege Beteiligung am Spatenstich durfte sich AVORIS-Gründer und -Geschäftsführer Dominik Peherstorfer (vordere Reihe 2. von rechts) freuen. Neben dem St. Florianer Bürgermeister Bernd Schützeneder (vordere Reihe 3. von rechts) nahmen daran auch weitere Vertreter der Marktgemeinde St. Florian sowie der beteiligten Projektpartner teil.
- Foto: Hartl/AVORIS
- hochgeladen von Michael Losbichler
Unter großer Beteiligung der Gemeindepolitik und der Projektpartner erfolgte am Freitag, 24. Mai, in St. Florian der Spatenstich für die „Villa am Rübenspitz“.
ST. FLORIAN. Der von Immobilienentwickler AVORIS errichtete Neubau soll bereits Ende 2025 fertig gestellt sein. Dann umfasst das puristisch elegante Gebäude auf einer Gesamtnutzfläche von rund 2.100 Quadratmetern neben 13 Eigentumswohnungen, modernsten Büro- und Gewerbeflächen auch eine Zahnarzt-Ordination.
20 Bohrungen für Erdwärmepumpe
Die „Villa am Rübenspitz“ an der Hohenbrunner Straße 1 soll neben zentrumsnaher Lage, hochwertiger Ausstattung und kompletter Barrierefreiheit auch mit einem umweltfreundlichen Energiesystem überzeugen. Noch im Juni werden die rund 20 Geothermie-Bohrungen in 120 Metern Tiefe für die Erdwärmepumpe abgeschlossen sein. Die Errichtung des Neubaus erfolgt ausschließlich mit lokalen und regionalen Partnern. "Schon jetzt ist das Interesse an der Villa am Rübenspitz groß", freut sich AVORIS-Gründer und -Geschäftsführer Dominik Peherstorfer, „wir hatten schon vor dem Spatenstich unterschriftsreife Angebote für eine Wohnung, die komplette Büro-Einheit sowie eine Zahnarzt-Ordination vorliegen.“
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