Karfreitag jetzt für alle frei?
Der Europäische Gerichtshof kippt die Regelung, dass am Karfreitag nur Angehörige der evangelischen Kirchen frei haben. Das verstößt gegen die Gleichbehandlungs-Richtlinie der EU.
WIEN. Ein Wiener hat vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt – und bekam Recht gesprochen. Ausgangspunkt der Klage war, dass nur Angehörige der evangelischen Kirchen (Augsburger und Helvetisches Bekenntnis), der altkatholischen Kriche und der evangelisch-methodistischen Kirche am Karfreitag einen freien Tag vom Arbeitgeber bekommen.
Diese in Österreich geltende Regelung müsse geändert werden, stellte der Gerichtshof fest. Andernfalls ist ein privater Arbeitgeber verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren, urteilten die EU-Richter.
Feiertag wird geprüft
Die Bundesregierung will jetzt prüfen, welche Auswirkungen eine Änderung haben werde. Erst danach soll mitgeteilt werden, wie es weitergeht, so der Regierungssprecher.
Warnende Aussagen kommen vom Wirtschaftsbund, der vor zustätzlichen Kosten für Unternehmer warnt. So beziffert Rene Tritscher, Generalsekretär des Österrreichsichen Wirtschaftsbunds, die Mehrkosten für einen zusätzlichen Feiertag mit rund 600 Millionen Euro.
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