Straßenverkehr
Bundesschulzentrum Feldkirchen: Halten erlaubt
Verunsichert sind Verkehrsteilnehmer vor Bundesschulzentrum bezüglich der Straßenverkehrsregeln.
FELDKIRCHEN (fri). Im Zuge des neuen Verkehrskonzepts beim Bundesschulzentrum in Feldkirchen wurde auch, um die Sicherheit zu erhöhen, eine Kiss & Go-Zone eingerichtet. "Diese hat sich bereits beim Schulzentrum in der Schulhausgasse bewährt", sagt der Straßenreferent der Stadtgemeinde Feldkirchen Stadtrat Herwig Röttl. "Dort funktioniert alles reibungslos."
Außerhalb der Buszeiten
Anders beim Bundesschulzentrum. Dort ist die Verunsicherung der Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, groß. "Viele wissen nicht, dass das Halten in der markierten Bushaltezone erlaubt ist. Laut Straßenverkehrsordnung Paragraph 24 ist das Halten – und zwar nur das Halten – außerhalb der Betriebszeiten im Haltestellenbereich ausdrücklich erlaubt."
Im Falle der Haltestelle beim Bundesschulzentrum bedeutet dies: Halten ist, außer, wenn der öffentliche Bus um 7:45 Uhr die Haltestelle anfährt, zum Aus- und Einladen von Personen auch in der Kiss & Go-Zone erlaubt.
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