Die Osterfeuer jetzt anmelden!

Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer: In vielen Gegenden trifft sich die Bevölkerung, um gemeinsam zu feiern | Foto: KK
  • <f>Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer</f>: In vielen Gegenden trifft sich die Bevölkerung, um gemeinsam zu feiern
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BEZIRK FELDKIRCHEN (fri). "Generell ist das Verbrennen von biogenen Materialien – Baumschnitt, unbehandeltes Holz, Strauchschnitt, ... – im Freien verboten", erklärt Umweltreferent StR Andreas Fugger (SPÖ). "Feuer, die im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung – wie Ostern – außerhalb des bebauten Gebietes abgebrannt werden, sind unter Einhaltung der Regeln erlaubt."
Sofern aufgrund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend dem Kalenderdatum nicht möglich ist, können Osterfeuer am vorangehenden und darauffolgenden Wochenende entzündet werden.

Unter Kontrolle behalten
"Nach der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung ist ein Verbrennen von Gegenständen im bebauten Gebiet verboten", ergänzt Fugger. "Ich kann nur an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger appellieren, Feuer nicht unkontrolliert oder unbeaufsichtigt zu entzünden. Niemand kann vorhersehen, wie sich Funkenflug oder plötzliche Windstöße auf das Feuer und seine zerstörerische Kraft auswirken." Negative Beispiele hätten gezeigt, dass ein Freudenfest dann plötzlich in Chaos und Zerstörung enden könnte.
Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie etwa Holz, Baumschnitt, Strauchschnitt, Laub, erfolgen.

Zur Sache

Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde bis spätestens vier Tage vor dem Abbrennen (Dienstag, 27. März 2018) mittels bei der Gemeinde aufliegendem Formular oder mit dem auf der Homepage der Stadtgemeinde Feldkirchen vorhandenen Onlineformular zu melden.
Brauchtumsfeuer
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Sonnwend- und Johannisfeuer in der Zeit von 21. bis 24. Juni
Feuer zu Ehren von Ciril und Metod am Vorabend des 5. Juli
Feuer in den Alpen am zweiten Samstag im August
10.-Oktober-Feuer in der Nacht von 9. auf 10. Oktober

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