Brandgefahr
Feuerverbot im Bezirk Feldkirchen
Wegen besonders hoher Brandgefahr werden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen des Forstgesetzes getroffen.
BEZIRK FELDKIRCHEN. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen reagiert auf die extreme und langanhaltende Trockenheit mit einem Feuerverbot. Im Bezirk Feldkirchen ist im gesamten Waldgebiet sowie in dessen Gefährdungsbereich (alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) jegliches Entzünden eines Feuers, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten.
Hohe Strafen
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände – wie Zündhölzer und Zigaretten – sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet wegzuwerfen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung des entsprechenden Forstgesetz-Paragraphen. Diese Übertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.
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