Feuerwerk: Auf die Sicherheit achten!
Silvesterkracher: Was man vom Kauf bis zur Handhabung beachten sollte!
(vp). Die Stimmung ist ausgelassen, das eine oder andere Gläschen hat man schon intus - und trotzdem darf man zu Silvester beim Feuerwerk nicht auf die Sicherheit vergessen. Und das beginnt schon beim Kauf der bunten Knaller, die man nur von entsprechend lizenzierten Händlern erwerben und auf die CE-Kennzeichnung achten sollte.
Kauf beim Experten
Die Kärntner geben etwa 1,2 Millionen Euro für Pyrotechnikartikel aus. Kauft man sie beim heimischen Pyrotechnikhändler, ist man auf der sicheren Seite. Denn dieser kooperiert eng mit der Exekutive, um zu vermeiden, dass illegal hergestellte Produkte in den Handel geraten.
Ende November kamen etwa hochexplosive Böller in Umlauf (Foto), die illegal in Österreich hergestellt wurden. Wer solche Böller zu Hause hat, muss sofort die Polizei rufen, warnt die Wirtschaftskammer.
Mindestalter beachten
Generell gilt für die verschiedenen Klassen, in die Feuerwerkskörper eingeteilt sind, ein Mindestalter (siehe unten). Privatpersonen dürfen nur Feuerwerkskörper bis Gefahrenklasse F3 verwenden, darüberhinaus ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Blitzknallsätze - das sind etwa Schweizerkracher oder "Piraten" - dürfen seit 4. Juli 2013 nicht mehr verkauft, aber bis 4. Juli 2017 verwendet werden.
"F2" im Ortsgebiet verboten
Das zu Silvester gängige Feuerwerk unterliegt der Gefahrenklasse F2 und ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Der jeweilige Bürgermeister kann jedoch eine Ausnahme verordnen, am besten man fragt beim Gemeindeamt nach. Weiters darf man pyrotechnische Gegenstände nicht in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alters- und Tierheimen verwendet werden - und jene der Kategorie F2 auch nicht in geschlossenen Räumen.
Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern:
Auch, wenn man beim Kauf alles richtig gemacht hat, kommt es jedes Jahr wieder zu schweren Verletzungen beim Zünden. Schuld ist meist die falsche Handhabung. Hier die wichtigsten Tipps, die am 31. Dezember bzw. 1. Jänner zu beachten sind:
- Feuerwerkskörper nie selbst herstellen und auch nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern bzw. in den Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren.
- Auf die Gebrauchsanweisung achten.
- Feuerwerk niemals in Menschenmengen verwenden.
- Beim Anzünden das Streichholz vom Körper weg bewegen.
- Nach dem Anzünden Sicherheitsabstand nehmen, nicht in den Händen halten.
- Nicht vom Balkon zünden oder runterwerfen.
- Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeindesam anzünden.
- Versagen die Knaller oder zünden sie nicht, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern längere Zeit warten. Besser mit Wasser übergießen, um eine unkontrollierte Zündung zu vermeiden.
- Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser kühlen und notfalls einen Arzt verständigen.
Für Raketen gilt zusätzlich:
- Möglichst nicht nahe Hochhäusern verwenden.
- Die Windrichtung beachten.
- Den Holzstab z. B. in leere Flaschen, die nicht umfallen können (Wasserkiste mit Flaschen), stellen.
Kategorisierung von Feuerwerkskörpern:
Auf den gekauften Artikeln muss diese Kategorisierung ersichtlich sein:
F1 (Mindestalter: zwölf Jahre): geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel, in geschlossenen Bereichen bzw. in Wohngebäuden verwendbar.
F2 (MA: 16 Jahre): geringe Gefahr, geringer Lärmpegel, Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien möglich.
F3 (MA: 18 Jahre): mittlere Gefahr, Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien möglich.
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