Trotz Stallpflicht: Sonnenauf- und -untergang für Hühner
Die Stallpflicht für Geflügel trifft den Biohof von Dieter Obereder nur bedingt. Die Hühner sind im Wintergarten.
GNESAU (fri). Im Vorjahr hat Dieter Obereder seinen Bioeier-Betrieb in Gnesau erweitert. Er hat in einen neuen Stall investiert und dabei auch gleich einen Wintergarten an den Freilaufstall angebaut. Eine weise Entscheidung, wie sich nun herausstellt. 4.300 Biohühner tummeln sich am Hof und damit ist Obereder der größte Bioeier-Anbieter im Bezirk. Er beliefert neben vielen Privatkunden auch die Spitzengastronomie und Hotellerie in Kärnten.
Auslauf im Wintergarten
"Dass wir die Hühner nicht ins Freie lassen dürfen, betrifft uns jetzt nur bedingt. Die Investition in einen neuen Stall mit angeschlossenem Wintergarten macht sich bezahlt", schildert der Biolandwirt. "Unsere Biohühner, die alle aus zertifizierten österreichischen Biobetrieben stammen, tummeln sich jetzt im Wintergarten, den wir entsprechend adapiert haben. Das heißt, wir haben zusätzliche Futterraufen mit Heu sowie Sandkisten zum Baden aufgestellt, Spielgeräte für die Hühner bereitgestellt und sorgen mit der Beleuchtung für einen künstlichen Sonnenauf- und -untergang, um den Hühnern den natürlichen Tagesrhythmus zu ermöglichen."
Mehr Kontrolle
Zudem würde den Hühnern auch sonst genügend Raum im Stall zur Verfügung stehen. "Würde unser Betrieb nach konventionellen Richtlinien geführt werden, dann könnten wir beinahe doppelt so viele Hühner halten. Da uns aber das Wohlbefinden des Federviehs am Herzen liegt, kontrollieren wir den Stall nun täglich mehrmals und versuchen die Tiere zu beschäftigen." Interessant sei, so meint der Bioeier-Bauer, dass die Hühner Spielgeräte wie Bälle durchaus als solche akzeptieren würden. Der Ball sei bei jedem Kontrollgang an einem anderen Platz. Er selbst hätte, ebenso wie sein Sohn und Nachfolger, kein Problem, wenn die Kunden sich die Haltungsart vor Ort anschauen würden.
Aufklärung der Kunden
"Wir versuchen den Kunden zu erklären, wie unsere Hühner gehalten werden und dass sich auch am Futter nichts verändert hätte. Das wird akzeptiert und die Kunden sind zufrieden." Sollte die Stallpflicht, die vom Bundesministerium für alle Geflügelbetriebe verhängt worden ist und vom zuständigen Amtstierarzt kontrolliert werden kann, bis Ende Februar andauern, würde sich auch an der Deklaration "Bio Freiland Eier" nichts ändern. Danach würden die Eier immer noch Bio-Qualität haben und der Auslauf im Wintergarten ist ohnehin vorhanden.
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