3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
Im Jahr 1992 wurde der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderung" (3. Dezember) von der World Health Organisation (WHO) ins Leben gerufen, um für deren Probleme zu sensibilisieren. Von der internationalen Staatengemeinschaft wurde die Absicht, wirksame Verbesserungen herbeizuführen, angekündigt. Doch auch der österreichische Mentoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der Behindertenrechtekonvention erklärte, dass geplante bundesgesetzliche Änderungen zum Großteil widersprüchlich zur Zielvorgabe stehen, erklärt Kärntens Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger.
Die Anwaltschaft, der sie vorsteht, verzeichnete im Vergleich zum letzten Jahr einen 100-Prozent-Anstieg bei Klientenkontakten. Scheiflinger über die möglichen Gründe: "Durch die Wirtschaftskrise, die Personen mit Behinderungen und deren Familien in besonderem Ausmaß trifft, und die in dieser Situation völlig unverständlichen zusätzlichen Kürzungen der Bundesregierung gibt es deutlich zunehmenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Menschen mit Behinderungen sind noch lange nicht gleichgestellt und werden nach wie vor diskriminiert."
Verschlechtert werde die Lebenssituation durch folgende mögliche Einsparungsmaßnahmen: Erschwerung des Zugangs zum Pflegegeld, Streichung von Zuschüssen, Änderung der steuerlichen Absetzbeträge, Verlängerung der Frist zur barrierefreien Ausgestaltung öffentlicher Gebäude, Herabsetzung der Altersgrenzen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe etc.
Daher seien - so Scheiflinger - die geplanten Kürzungen vehement abzulehnen. Sie fordert einen Bundes- und Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der Menschenrechte laut UN-Konvention.
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