OM Rechtsanwaltskanzlei
Selbstbestimmt vorsorgen: Ihr Wille zählt!
- Rechtsanwältin Dr. Elisa Florina Ozegovic und RAA Mag. Rafael Mary
- Foto: Privat
- hochgeladen von bernhard knes
Was passiert, wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können? Mit der richtigen rechtlichen Vorsorge sichern Sie Ihre Selbstbestimmung für die Zukunft ab.
FELDKIRCHEN, KLAGENFURT. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen, schon jetzt eine Vertrauensperson zu bestimmen, die für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können. Anders als bei einer gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretung wählen Sie selbst, wer Ihre finanziellen, persönlichen und auch medizinischen Angelegenheiten regelt. Es besteht keine Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Pflegschaftsgericht.
Selbstbestimmt vorsorgen
Mit einer Patientenverfügung können Sie verbindlich festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie für den Fall ablehnen, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. So stellen Sie sicher, dass Ihr persönlicher Wille von Ärzten und Angehörigen respektiert wird. Beide Instrumente erfordern eine sorgfältige Aufklärung und Errichtung, um im Ernstfall wirksam zu sein. Als Ihre Experten im Vorsorgerecht beraten wir Sie umfassend und erstellen maßgeschneiderte Dokumente für Sie.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Sichern Sie Ihre Zukunft ab und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Klagenfurt oder in unserer Sprechstelle in Feldkirchen.
Kontakt:
OM Rechtsanwaltskanzlei
RA MMag. Dr. Elisa Florina Ozegovic, LL.M.
RAA Mag. Rafael Mary
Bahnhofstraße 6/1, 9020 Klagenfurt
Tel: +43 463 501610
Sprechstelle: Heftgasse 2, 9560 Feldkirchen
Tel: +43 4276 2424
E-Mail: kanzlei@om-recht.at
https://www.om-recht.at/#/home
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