Feldkirchen
Wirtschaftskammer warnt: Dubiose Sanierungsteams unterwegs
Deutsche Unternehmen sind im Bezirk Feldkirchen unterwegs und haben bereits massive Schäden verursacht.
FELDKIRCHEN. Wie schon im Juni sind auch im September wieder hausierende Firmen unterwegs, die Fassaden- und Pflastersteinreinigung ohne Chemie anbieten. Betroffen ist diesmal der Bezirk Feldkirchen. Die dubiosen Anbieter machen sich nicht selten durch aggressive und einschüchternde Verkaufsmethoden bemerkbar. Nach getaner Arbeit sind sie wieder verschwunden. Reklamationen sind nicht möglich – das Geld ist weg.
Keiner der Anbieter verfügt über ein angemeldetes Gewerbe und angegebene Firmenstandorte entpuppen sich als Scheinstandorte. Die Mitarbeiter der Firmen können keine Fachausbildung vorweisen und die Firmen leisten keine Steuern und Abgaben in Österreich. Kunden, welche die Dienstleistungen bereits in Anspruch genommen haben, berichten über massive, durch die Fassadenreinigung entstandene, Schäden.
"Preise sind unverschämt hoch"
"Im aktuellen Fall werden Hausbesitzer und Unternehmer direkt vor Ort von Personen angesprochen, um Aufträge für die Fassaden- und Pflastersteinreinigung zu erhalten. Die Preise, die verlangt werden, sind zum Teil unverschämt hoch. „Die Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen gegen solche Scheinfirmen sind de facto unmöglich", berichtet Johann Tatschl, Innungsmeister der Kärntner Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger.
Darüber hinaus steht der Ruf all jener Kärntner Handwerksbetriebe auf dem Spiel, die mit ihrem Namen und Firmensitz in Kärnten für höchste Qualität in der Ausführung, faire Preisgestaltung, hohe Ausbildungsstandards ihrer Mitarbeiter und verlässliche Dienstleistungen stehen.
Worauf soll man bei Aufträgen achten?
- Überprüfung auf firmen.wko.at, ob das Unternehmen eine aufrechte Gewerbeberechtigung besitzt.
- Unternehmen aus der EU müssen im Dienstleistungsregisterhttps://dlr.bmdw.gv.at/Search/SearchCompany.aspx eingetragen sein.
- Genaue Festlegung des Auftrags: Was soll gemacht werden? Nicht beauftragte Leistungen können nicht verrechnet werden.
- Einholung eines schriftlichen Angebots: Vor Abschluss muss festgelegt werden, was die Reinigung/Reparatur kosten soll. Dieses Angebot ist verbindlich.
- Vergleich: Holen Sie sich ein Vergleichsangebot von einem Mitbewerber ein.
- Lassen Sie sich Namen und Firmenanschrift des Anbieters geben.
- Idealerweise kann Ihnen das Unternehmen auch belegen, dass es über eine Haftpflichtversicherung verfügt
- Lehnen Sie im Zweifel undurchsichtige Angebote ab. Sollte es Probleme bei bereits erfolgten Aufträgen geben, informieren Sie unverzüglich die Behörde.
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