Heizkosten-Zuschuss: Jetzt Anträge stellen!
Frist auf Gewährung eines Heizkosten-Zuschusses läuft noch.
BEZIRK FELDKIRCHEN. Die Anträge auf Gewährung eines Heizkosten-Zuschusses können bis einschließlich 26. Februar 2018 gestellt werden.
Es gelten folgende Einkommensgrenzen
Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro.
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern: 844,46
Bei alleinstehenden Pensionistinnen und Pensionisten (gilt nicht für Witwen/Witwer) die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben: 949 Euro
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften…): 1.266,68 Euro
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige): 130,30 Euro
Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro.
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern: 1.040,--
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften…): 1.430 Euro
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige): 130,30 Euro
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen.
Bei Antragstellung sind aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen und eine Bankverbindung (IBAN u. BIC) für die Überweisung des Heizzuschusses bekanntzugeben. Die Antragstellung beim Gemeindeamt endet mit 26. Februar 2018. Spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
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