Sachwalterschaft
Ein Mensch, der aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht mehr in der Lage ist bestimmte Angelegenheiten, wie finanzielle, rechtliche, soziale oder ärztliche Geschäfte, selbst zu erledigen, benötigt eine gesetzliche Vertretung.
Sachwalter sein heißt, Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen, der auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist.
Ein Sachwalter kann mit der Besorgung
- einzelner Angelegenheiten,
- eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten,
- oder aller Angelegenheiten der betroffenen Person betraut werden.
Wer kann Sachwalter werden?
- Nahestehende Personen
- Sachwaltervereine
- Rechtsanwälte oder Notare.
Die Personen müssen selbst geschäftsfähig sein und sich unabhängig für die Interessen des betroffenen Menschen einsetzen können.
Die konkreten Aufgaben eines Sachwalters werden individuell von einem Richter in einem Beschluss festgelegt. Jeder Sachwalter muss im Sinne des Betroffenen handeln und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ein Sachwalter muss mindestens einmal im Monat Kontakt mit der betroffenen Person halten und ist auch verpflichtet dem Gericht über die Situation des Besachwalteten zu berichten.
Haben sie spezielle Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an das
PGS Hermagor, Büro in der BH Hermagor, Bürozeiten Mo. Bis Fr.8:00 -12:00. Nachmittags nach Vereinbarung; Vorort-Beratung auf Wunsch
Tel. 04282/20 285
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