Achtung: Reh & Co kreuzen

Wenn es doch passiert ist: Unfallstelle absichern und Polizei rufen. | Foto: ÖAMTC
  • Wenn es doch passiert ist: Unfallstelle absichern und Polizei rufen.
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BEZIRK. Mit dem Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen. Am häufigsten passieren Zusammenstöße mit Rehen – das birgt auch für Kraftfahrer Risiken. "Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", erklärt Ewald Braunstein, ÖAMTC-Stützpunktleiter der Dienststellen Zwettl, Gmünd und Waidhofen/Thaya. Die größte Gefahr droht Autofahrern aber durch riskante Ausweichmanöver. "Wenn man z. B. mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier", so Braunstein. Reagiert der Fahrer richtig, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.

Wildunfälle vermeiden

Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten. Am häufigsten passieren Wildunfälle in der Dämmerung, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben dem Fahrzeug. "Sieht man ein Wildtier, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft es davon, heißt es weiter vorsichtig zu sein, da Wildtiere meist in Gruppen unterwegs sind", erklärt Braunstein. 
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden. Die Judikatur hat sich allerdings dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem großen und schweren Tier wie einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird.

Unfallstelle absichern, Polizei verständigen

„Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit sofort an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und so schnell wie möglich Polizei (oder wenn bekannt, den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft“, erläutert ÖAMTC-Stützpunktleiter Braunstein. Die so genannte "Blaulichtsteuer" fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren oder mitnehmen. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mit  nimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.
80 Prozent der angefahrenen Tiere finden die Jäger leider oft nicht, weil die Angaben der Lenker zu ungenau sind. Das heißt für die verletzten Tiere aber ein qualvolles, langes Leiden, ehe sie verenden. Insgesamt bedeutet das für den Jäger/Jagdpächter einen nicht unerheblichen Schaden, denn tot aufgefundene Wildtiere können nicht mehr verwertet werden. Um die Wildunfallzahlen zu senken, gibt es inzwischen etwas Neues, Gutes am Markt und zwar Warnreflektoren mit akustischen Warngeräten, leider sind diese noch recht teuer.

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