An der Grenze ist Schluss
Rettung & Notarzt dürfen mangels gesetzlicher Deckung nicht nach Tschechien fahren
In Ceske Velenice wurden vergangene Woche zwei Passanten bei einem Autounfall verletzt. Ein BEZIRKSBLATT-Leser beobachtete einen an der Grenze wartenden Notarztwagen. Wir recherchierten.
GMÜND. Markus Hobiger, Geschäftsführer der RK-Stelle Gmünd, erklärt die Sachlage im Gespräch mit dem Bezirksblatt: „Es hat noch nie eine rechtliche Grundlage gegeben und es gibt bis heute keine, dass unsere Einsatzfahrzeuge zu einem Unfall nach Tschechien fahren dürfen. Das ist nur im Katastrophenfall gedeckt.“
Das sei der Grund, weswegen nun nicht mehr zu einem Einsatz ins Nachbarland gefahren werde, was bisher wohl geschehen sei, aber, so Hobiger weiter: „Das tun wir nicht mehr länger. Wenn bei so einem Einsatz etwas Negatives passiert, heißt es dann, wir hätten im rechtsfreien Raum agiert. Um das zu verhindern, fahren wir nicht mehr über die Grenze. Dabei geht es um den Schutz der eigenen Mitarbeiter. Wir treiben unsere Mitarbeiter zu einer illegalen Handlung, wenn wir sie nach Tschechien schicken. Wir würden gerne helfen, nur muss man uns eine rechtliche Basis dafür geben!“ Wenn also im nahen Grenzraum ein Unfall mit beteiligten Österreichern geschehe und das österreichische Rote Kreuz informiert werde, werde die Situation wie vergangene Woche gehandhabt: Rettung oder Notarztwagen fahren bis zur Grenze und erwarten dort den Patienten, der von tschechischen Einsatzkräften bis zur Grenze gebracht wird.
Hobiger erläutert: „Es gibt in Tschechien einen guten Rettungsdienst. Dieser wird den Patienten entweder an uns übergeben oder auch nach Budweis ins Spital bringen.“
„Es liegt am Gesetzgeber, eine Rechtssicherheit zu schaffen, damit wir künftig gesetzlich gedeckt hinüberfahren dürfen“, spielt Hobiger den Ball an die Verantwortlichen weiter. Eva Jungmann
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