Naturschützer deponiert Grasschnitt im Wald. Das allerdings ist verboten.
STADLBERG (eju). "Herr Metz, Gründer und Obmann des NGO-Vereines 'Protect, Natur-Arten und Landschaftsschutz' deponiert in seinem Wald seit etwa vier Jahren den jährlichen Langgraschnitt seiner großen Wiese. Diese Ablagerungen im Wald neben dem Güterweg haben bereits Ausmaße von ca. 10 mal 3 mal 2 Metern erreicht. In seinem Wald gilt offenbar der Naturschutz nicht", steht in einem Schreiben, dessen Verfasser den Bezirksblättern Gmünd bekannt sind. Dieser kleine Wald sei ein Schandfleck.
Kompostieren im Wald?
Der Frage, ob man den Grünschnitt von Wiesen im Wald zur quasi Kompostierung ablagern dürfe, gingen nun die Bezirksblätter Gmünd nach.
Ein zuständiger Beamter von der Bezirkshauptmannschaft Gmünd bringt erstes Licht ins Dunkel der Bestimmungen und Gesetze: "Die Lagerung vom Grünschnitt im Wald ist nicht zulässig, auch wenn es mancherorts geübte Praxis ist. Wenn das dann jahrelang passiert und es ein richtiger Misthaufen wird, ist das auf jeden Fall unzulässig. Wenn das Gras nicht mehr als Futter geeignet ist, muss es auf eine eigene Düngeplatte gebracht werden, wo es, so wie der Stallmist, verrotten kann. Bei einer solchen punktuellen Ablagerung ist nicht von einer gesetzeskonformen Abfallentsorgung zu sprechen."
Wasserrechtliches Problem
Abfallexperte Martin Koppensteiner vom GV Gmünd mit der Grasschnitt-Thematik konfrontiert, erklärt: "So eine Ablagerung bedingt ein wasserrechtliches Problem. Das wird nicht als Komposthaufen gewertet, sondern als Misthaufen. Ein Misthaufen hat Emissionen, da tritt Sickerwasser aus und das kann bei einer solchen Größe zu Problemen führen."
Verwaltungsstrafe möglich
Ordnungsgemäß kompostieren dürfe man zwar schon, allerdings im häuslichen Nahebereich, also im Garten. Der aktuelle Fall stelle sich wie ein widerrechtliches Ablagern dar. Wenn so etwas zu einer Anzeige gelange, müsse der Verursacher die Ablagerung beseitigen und den Urzustand wiederherstellen und ein Verwaltungsstrafverfahren könne ihm auch blühen, das allerdings sei Angelegenheit der BH, so Koppensteiner.
Verursacher droht mit Anzeigen
Thoren Metz, der Verursacher der Grasschnitt-Ablagerung reagiert erstaunt über den Bezirksblätter-Anruf: "Ich wüsste nicht, dass die Kompostierung von Gras einen Strafbestand darstellt. Das ist hier die Regel." Metz kündigte an, sich zu erkundigen. Sofern nötig, würde er den Grasschnitt eben beseitigen und droht im gleichen Atemzug: "Wenn das tatsächlich so ist, wird man entsprechend reagieren und muss dann die Sachen, die schon seit Jahren der Behörde bekannt sind, massiv zur Anzeige bringen."
Zur Sache
Zwei Tage nach dem BB-Telefonat mit Thoren Metz sendete dieser ein E-mail mit Fotos von Bauschutt-Ablagerungen, einem alten Ladewagen sowie einer Holzhütte und davor gelagertem Altholz und Wildzaun im Wald um Stadelberg, als Beweis, dass es tatsächliche Schandflecken in diesem Teil des Bezirkes gäbe. Sein im Wald "kompostierter" Grasschnitt hingegen sei seiner Meinung zufolge legal. Es sei ihm kein Gesetz bekannt, das das Kompostieren im Wald verbieten würde. Ein Beamter der Forstbehörde, der den Wald 2013 begutachtet habe, habe den Grasschnitt nicht kritisiert, so Metz. Metz sprach weiters von einer Kampagne gegen ihn, die aufgrund seines Engagements in der Naturschutzorganisation Protect, gegen seine Person gerichtet sei.
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