FP feiert Freispruch, Huslich winkt ab: Nichts entschieden
Gericht stellte laut Huslich fest, es handle sich um ein Medialdelikt
Das Verfahren, das der Litschauer Bürgermeister Otto Huslich gegen die FP Mandatare Eduard Waltenberger und Gerhard Fürst sowie den blauen Klubobmann Gottfried Waldhäusl angestrengt hatte, endete – fürs Erste – mit einem Freispruch für die Angeklagten.
LITSCHAU/KREMS (eju). Wegen einer von den Freiheitlichen eingebrachten Aufsichtsbeschwerde gegen Huslich brachte dessen Anwalt im Gegenzug eine Privatklage gegen Eduard Waltenberger, Gerhard Fürst und Gottfried Waldhäusl ein, welche vom Gericht Gmünd abgewiesen wurde (nicht zuständig).
Daraufhin ging Huslich in die nächste Instanz ans Kreisgericht Krems und dort wurde dieser Tage das nächste Urteil in der Causa gefällt. Dazu Eduard Waltenberger: „Bgm. Otto Huslich muss nun die gesamten Verfahrenskosten tragen und wir wurden vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Die Freiheitlichen lassen sich nicht mundtot machen.“
Deutlich anders sieht Bgm. Otto Huslich das Urteil, es sei nämlich in der Sache nichts entschieden, sondern: „In dem eben geführten Verfahren ging es einzig und allein darum, welches Gericht zuständig ist, ob Gmünd oder das Landesgericht Krems. Nun wurde festgestellt, dass Krems zuständig ist. Ob der Tatbestand der üblen Nachrede da ist, darüber hat noch kein Gericht befunden.“
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