Keine Mindestsicherung ohne Leistung
Nothilfe oder soziale Hängematte? Landesvize Wolfgang Sobotka fordert, dass Mindestsicherungsbezieher gemeinnützige Arbeit verrichten sollen.
Wer längere Zeit keinen Job findet, der landet in der Mindestsicherung. 24.547 Niederösterreicher beziehen derzeit diese Form der Sozialhilfe in der Höhe von 827 Euro im Monat. Im Bezirk Gmünd sind es 749 Bezieher, 318 davon sind voll arbeitsfähig. Zwei Prozent der Bevölkerung sind somit auf diese Staatshilfe angewiesen, somit ist unser Bezirk auf Platz 4 in Niederösterreich. Die Gemeinden im Bezirk zahlen 20 Prozent der Beihilfen, das sind 297.891 Euro im Jahr.
Vizelandeshauptmann Wolfgang Sobotka fordert nun, dass arbeitsfähige Empfänger der Mindestsicherung (BMS) für gemeinnützige Arbeiten herangezogen werden sollen (Siehe Interview rechts).
Bezirk Gmünd : AMS vermittelte bereits BMS-Empfänger
"Der gegenständliche Vorschlag trifft auf eine bewährte Praxis der Zusammenarbeit des AMS Gmünd mit Gemeinden aus dem Bezirk", weiß Gerhard Ableidinger, der Leiter der Gmünder AMS-Bezirksstelle zu berichten, "so haben oder hatten etliche Gemeinden des Bezirkes Gmünd über Vermittlung des AMS bereits BMS-BezieherInnen beschäftigt.
SOMA braucht arbeitswillige Mitarbeiter
Beim Sozialmarkt Waldviertel, wo immer wieder Helfer(innen) gefragt sind, begegnet man Sobotkas Vorschlag mit Skepsis. "Als Beschäftigungsprojekt sehen wir es als schwierig an, Personen zu beschäftigen, die in gewisser Weise zwangsverpflichtet werden bei uns mitzuarbeiten", begründet SOMA-Sprecherin Claudia Zwingl ihre Zweifel. Sei es für SOMA doch entscheidend, dass alle MitarbeiterInnen auch wirklich arbeiten wollen. Zwingl: "Denn nur so können wir unseren Auftrag, diese Menschen sozialpädagogisch zu unterstützen und schlussendlich in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, voll erfüllen."
Oft gäbe es auch berechtigte Gründe, weshalb Menschen Mindestsicherung beziehen, wie Claudia Zwingl weiß, beispielsweise eine nicht geregelte Kinderbetreuung, fehlende Ausbildung oder Ähnliches.
Die Sache mit der Mindestsicherung
"Für arbeitslos vorgemerkte BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) gelten die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes über die Zumutbarkeit einer vom AMS vermittelten Beschäftigung", klärt Gerhard Ableidinger, der Leiter des AMS Gmünd auf. Voraussetzung für den Bezug einer BMS sei daher unter anderem die Vormerkung zur Arbeitsuche beim AMS und die Bereitschaft, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. "Damit steht das Dienstleistungsangebot des AMS BMS-BezieherInnen wie allen anderen AMS-KundInnen zur Verfügung", erklärt Ableidinger.
Zur Sache:
Die Gesamtkosten für die Mindestsicherung werden so aufgeteilt: 20% Gemeinden, 20% Land, 60% Bund.
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