Einkaufszentrum in Schlüßlberg
Landesverwaltungsgericht OÖ weist Beschwerde der Gemeinde ab
Kein grünes Licht: Land schiebt der Erweiterung des Handelsparks Schlüßlberg einen Riegel vor. Eine Beschwerde der Gemeinde wurde nun abgewiesen.
SCHLÜSSLBERG. Die Pläne der Gemeinde Schlüßlberg, den Handelspark zu erweitern liegen derzeit brach. Bei der Oö. Landesregierung war die Erlassung eines Raumordnungsprogramms hinsichtlich der Verwendung bestimmter Grundstücke in der Gemeinde Schlüßlberg als Gebiet für Geschäftsbauten angeregt worden. Genauer: Der Handelspark sollte um 16.000 Quadratmeter erweitert werden, ein neues Einkaufszentrum mit 4.100 Quadratmetern Verkaufsfläche wäre geplant gewesen.
Nach Durchführung einer überörtlichen Raumverträglichkeitsprüfung erfolgte dazu eine Mitteilung mit dem Ergebnis, dass der Standort für die angestrebte Nutzung nicht geeignet sei. Dagegen erhob die Gemeinde Schlüßlberg eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht OÖ: Die Nichterteilung der Genehmigung sei ein "unzulässiger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde und sei daher verfassungswidrig." Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der umfassenden Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war.
"Soll von einer Gemeinde eine zur Bebauung vorgesehene Fläche mit einer Gesamtverkaufsfläche (von Handelsbetrieben) von mehr als 1.500 m2 im Flächenwidmungsplan als Gebiet für Geschäftsbauten gewidmet werden, so muss entsprechend den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes als zwingende Voraussetzung ein entsprechendes Raumordnungsprogramm von der Oö. Landesregierung verordnet worden sein. Dies liegt im gegenständlichen Fall nicht vor"
, heißt es in der Aussendung vom Landesverwaltungsgericht OÖ.
"Werden weiterkämpfen"
Schlüßlbergs Bürgermeister Klaus Höllerl kann dies nicht nachvollziehen: "Die Begründung, dass es nicht passend ist, verstehe ich nicht. Ein bestehender Handelspark, der gut läuft, kann nicht erweitert werden weil es am Raumordnungsprogramm des Landes scheitert. Ein 80 Seiten Gutachten eines renommierten gerichtlich beeideten Sachverständigers wird sich anscheinend nicht wirklich angeschaut. Da muss ich annehmen, es handelt sich um Willkür." Nächste Woche will sich der Ortschef mit dem Projektanten und dem Rechtsanwalt treffen und weitere Schritte überlegen. "Wir werden hier weiterkämpfen. Bei dem Projekt geht es auch um Arbeitsplätze in der Region", so Höllerl.
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