„Könnten jährlich 90.268 Euro sparen“

Mit gemischten Gefühlen beäugt man in Bruck-Waasen, Peuerbach und Steegen die geplante Verwaltungskooperation. Während manche Identitätsverlust befürchten, geht anderen dieser Schritt nicht weit genug. Sie möchten die drei Gemeinden zusammenlegen. | Foto: Gemeinde
  • Mit gemischten Gefühlen beäugt man in Bruck-Waasen, Peuerbach und Steegen die geplante Verwaltungskooperation. Während manche Identitätsverlust befürchten, geht anderen dieser Schritt nicht weit genug. Sie möchten die drei Gemeinden zusammenlegen.
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  • hochgeladen von Margit Koudelka

BRUCK-WAASEN, PEUERBACH, STEEGEN. Wie die BezirksRundschau berichtete, planen Bruck-Waasen, Peuerbach und Steegen eine Verwaltungsgemeinschaft. Wie diese genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Im Mai wird es die nächste Sitzung zu dieser Ko-
operation geben. In den Gemeinden gibt es Befürchtungen, dass nach diesem Schritt der Weg zur Zusammenlegung nicht mehr weit ist. Andere würden das sogar sehr begrüßen. Der den Grünen nahestehende Gemeinderat Helmut Zurucker-Burda ist einer von ihnen. Er sieht in einer Fusion einige Einsparungsmöglichkeit und legt im Informationsblatt der Grünen Bruck-Waasen, Peuerbach und Steegen („Grüne Akzente“ 1/2012) erstmals Zahlen auf den Tisch. „Die drei Gemeinden könnten sich nach dem Stand von 2011 jährlich 90.268,14 Euro ersparen und das nur auf der politischen Ebene, ohne die Verwaltung anzusprechen. Was könnte man mit diesem Geld alles machen“, so Zurucker-Burda.
Amtsbezüge und Fraktionsgelder machen für die drei Kommunen zusammen derzeit 197.565,58 Euro jährlich aus. Noch nicht eingerechnet sind die Sitzungsgelder für Ausschuss-, Vorstands- und Gemeinderatssitzungen. Für seine Rechnung geht Zurucker-Burda davon aus, dass eine zusammengelegte Gemeinde einen Bürgermeister im Nebenberuf, zwei Vizebürgermeister sowie vier Fraktionen im Gemeinderat hat. Deren Bezüge kämen dann zusammen jährlich auf 107.297,44 Euro.
Peter Oberlehner, Bürgermeistersprecher des Bezirks Grieskirchen, hat nachgerechnet. Auch er kommt in etwa auf diese Zahl. Allerdings nur, wenn er von der Minimalvariante ausgeht, die laut der Gemeindeordnung möglich ist. „Erfrischend naiv“ ist die Rechnung seiner Ansicht nach. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bürgermeister einer 5500 Einwohner-Gemeinde sein Amt nebenberuflich ausüben kann. Bei einem hauptberuflichen Bürgermeister sieht die Rechnung dann schon wieder anders aus“, sagt Oberlehner.

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