EU-Renaturierungsverordnung
Agrarreferenten trafen sich in Eferding

- Landesrätin Michaela Langer-Weninger und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
- Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
- hochgeladen von Agnes Nöhammer
Am 4. September fand unter Oberösterreichs Vorsitz die Konferenz der österreichischen Agrarreferenten in Eferding statt.
EFERDING. Die Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung in Österreich erfolgte unter Missachtung einer verbindlichen Stellungnahme der Bundesländer. Die Rechtmäßigkeit der Verordnung wird nun der Europäische Gerichtshof klären müssen, doch bis zu dieser Entscheidung bleibt sie in Kraft. Aus diesem Grund initiierte Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Ende Juli 2024 eine außerordentliche Landesagrarreferenten-Konferenz (LARK) aller acht Flächenbundesländer. Dabei wurde ein elf-Punkte-Plan erarbeitet, um die Interessen der Land- und Forstwirtschaft bei der nationalen Umsetzung zu wahren. Die Kernpunkte sind die Anerkennung von Vorleistungen, die Vermeidung bürokratischer Hürden, ein finanzieller Ausgleich für erbrachte Leistungen und die Forderung nach einer gemeinsam getragenen Koordinierungsstelle.
„Die umfangreichen Vorleistungen, welche die österreichischen Land- und Forstwirte sowie die Wasserwirtschaft erbringen, müssen für die Umsetzung jedenfalls berücksichtigt und das Eigentum der Betriebe und Gemeinden geschützt werden“,
betont Langer-Weninger. Sie plädiert für Anreizsysteme statt ordnungspolitischer Maßnahmen, um die Rechte der Eigentümer zu wahren und Instrumente wie ÖPUL, Waldfonds und Finanzierungsmodelle einzubeziehen.
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