Falsche Pflegestufe
Arbeiterkammer erkämpft höchste Pflegestufe für Mann im Rollstuhl

Nach Einschreiten der Arbeiterkammer wurde dem Mann aus dem Bezirk Eferding die höchstmögliche Pflegestufe zuerkannt.  | Foto: Panthermedia.net/heiko119
  • Nach Einschreiten der Arbeiterkammer wurde dem Mann aus dem Bezirk Eferding die höchstmögliche Pflegestufe zuerkannt.
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Arbeiterkammer erkämpft 855 Euro mehr im Monat für Mann im Rollstuhl – Penionsversicherungsanstalt stufte Pflegegeld zu niedrig ein.

BEZIRK EFERDING. Seit einem schweren Arbeitsunfall ist ein Mann aus dem Bezirk Eferding bewegungsunfähig und auf Pflege durch andere Personen angewiesen.  Obwohl er sich weder ohne Rollstuhl fortbewegen, noch seine Arme uneingeschränkt bewegen kann, sollte er laut Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt nur Pflegegeld der Stufe fünf erhalten – aktuell 1.024 Euro. Er wandte sich an die Arbeiterkammer, mit Erfolg: Vor Gericht erstritt die AK das höchstmögliche Pflegegeld.

Gericht bestätigt höchste Pflegestufe

Die Höhe des Pflegegeldes richtet nach gewissen Kriterien und steigt mit dem zu leistenden Pflegeaufwand. Während für Stufe fünf ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist, steht die höchstmögliche Stufe sieben dann zu, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind – und das sei bei dem Betroffenen der Fall. Die PVA musste einlenken und dem Mann Pflegegeld der Stufe sieben gewähren – aktuell 1.879 Euro.

Im Zweifel an Experten wenden

Im Zuge des Verfahrens stellte das Landesgericht sogar fest, dass selbst der gutachtende Arzt der PVA diese Pflegegeldstufe vorgeschlagen hatte. „Umso wichtiger ist es, dass sich der Mann an die Arbeiterkammer gewandt hat, um seine berechtigten Zweifel an dem Bescheid prüfen zu lassen. Ich rate allen Betroffenen, bei Unklarheiten und Unsicherheiten Rat bei den Experten der Arbeiterkammer einzuholen. Ob Pflegegeld oder Pensionsbescheide, es geht da oft um viel Geld und um wichtige existenzielle Fragen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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