Arbeitszeit – was Arbeitgeber wissen müssen
GRIESKIRCHEN. Höchstgrenzen und Mindestruhezeiten – nur zwei Aspekte aller Arbeitszeitgesetze. Sie sind die Basis für eine zulässige Entgegennahme von Arbeit. Für ihre Einhaltung hat der Arbeitgeber bei sonstiger Verwaltungsstrafbarkeit aktiv und notfalls sogar gegen den Willen der Arbeitnehmer zu sorgen. Die Rechtsberaterin des Service-Center Recht der WKO, Birgit Thalmann, informiert am Mittwoch, 8. Februar, von 16 bis 18 Uhr über dieses heikle Thama in der Manglburg.
Wann: 08.02.2017 16:00:00 Wo: Manglburg, Grieskirchen auf Karte anzeigen
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