Patent 2020
Gaspoltshofener mit Nanozellulose im Finale des Staatspreises
Michael Jarolim ist mit seinem Patent für das Verfahren zur Herstellung von Nanozellulose im Finale für den Staatspreis „Patent 2020“ in der Kategorie "Humanity" nominiert.
GASPOLTSHOFEN. Der Staatspreis „Patent“ rückt besonders innovative Leistungen ins Scheinwerferlicht. Es ist die höchste staatliche Auszeichnung für Erfindungen und wird heuer am 9. November zum dritten Mal vergeben. Jarolim, der seit einigen Jahren in Gaspoltshofen verheiratet ist, ist es mit seiner Erfindung gelungen, Nanozellulose einfach, günstig und energiesparend herzustellen. "Das ist nicht nur für die Papierindustrie interessant, sondern kann auch für Kosmetik, Lebensmittel und bei Medizinprodukten zum Einsatz kommen. Es kann beispielsweise auch Plastik in der Lebensmittelverpackung ersetzen“, so der Papier- und Zellstofftechniker. Nanozellulose ist nachhaltig und zu 100 Prozent ein Naturprodukt. „Es ist biologisch abbaubar und für Fauna und Flora ungiftig“, hebt der Erfinder hervor. Jarolim hat 2016 zur Umsetzung seiner Ideen die „Jarolim Fasertechnik“ in Gaspoltshofen gegründet. Die Erteilung mehrerer Patente bestätigen den gebürtigen Salzburger in seinem eingeschlagenen Weg. „Diese Nominierung für den Staatspreis ‚Patent 2020‘ ist eine tolle Bestätigung für meine Arbeit“, so Jarolim stolz.
Zur Sache
Der wichtigste Vorteil seines Patents ist laut Jarolim, dass das von ihm entwickelte Verfahren eine große Reduktion der benötigten Herstellungsenergie ermöglicht. "Um eine nachhaltiges Nanoprodukt herzustellen muss nicht nur der Ausgangsstoff nachhaltig verfügbar sein, auch der Herstellprozess muss Nachhaltigkeitskriterien wie geringerer Energieeinsatz, Verzicht auf Chemikalien und so weiter aufweisen", so Jarolim, und nennt weitere Details seines für den Staatspreis 2020 nominierten Patents:
- Es ist möglich, auch ohne Vorbehandlung jede Faserart zu Nanofasern zu zerkleinern. Es gibt keine Einschränkung auf Zellstoffe aus Ausgangsmaterial. So können etwa auch Viskosefasern oder Abfallfasern wie Altpapier verwendet werden. Auch Reststoffe aus der Zuckerproduktion und Landwirtschaft lassen sich direkt verarbeiten.
- Es gibt im Prozessraum keine Dichtung und kein Lager. Es wird damit ausgeschlossen, dass bei der Herstellung der Nanozellulose Fremdstoffe wie Schmiermittel und Trennflüssigkeiten in das Produkt gelangen können. Damit kann die Nanozellulose lebensmittelrein und medizinisch rein hergestellt werden.
- Die neue Maschine ist selbstreinigend in der Prozesszone. Das verhindert die Verstopfungsneigung anderer Hersteller und macht das System wartungsarm.
- Die Maschinen zur Herstellung sind zum großen Teil herkömmliche – in der Papierindustrie verwendete – Aggregate. Die Anlagenteile sind günstig in der Beschaffung und Ersatzteilhaltung.
- Die Nanofasern werden bei der Herstellung sterilisiert. Damit sind die Nanofasern sehr lange ungekühlt haltbar.
- Jede Flüssigkeit ist als Supensionsphase möglich. Das bedeutet, dass etwa nanofaserverstärkte Kunststoffe direkt im Prozess hergestellt werden können. Da neben der Herstellung selbst auch das Einmischen von Nanofasern in eine Flüssigkeit sehr energieintensiv ist, kann auch hier Energie gespart werden.
- Es sind keine chemischen Vorbehandlung notwendig. Aus diesem Grund kann die Nanozellulose in fast jedem Weiterverarbeitungsprozess eingesetzt werden.
Weitere Details auf microfibrils.com
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