Leasingfirmen oft im Visier der Arbeiterkammer

Oft drücken sich Betriebe vor der Weiterzahlung des Lohns oder  der Entgeltfortzahlungspflicht im Krankenstand. | Foto: Fotolia/Gina Sanders
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EFERDING. Manche Unternehmen verletzen das Arbeitsrecht systematisch. Auch in der Rechtsberatung und -vertretung der AK Eferding sind Fälle von dauerhafter Unterentlohnung, falscher Einstufung oder unbezahlter Arbeit häufig. Im vergangenen Jahr waren es 3212 AK-Mitglieder, welche mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen die Arbeiterkammer Eferding um Hilfe baten. Dies oft mit Erfolg, was veröffentlichte Zahlen verdeutlichen. So hat die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2.396.072 Euro erkämpft. Eine permanente Problembranche ist jene der Arbeitskräfteüberlassung (Leasingfirmen). Außergewöhnlich oft werden Leiharbeitnehmer so schnell wie möglich abgemeldet, wenn gerade keine Arbeit da ist oder der Arbeitnehmer erkrankt. Damit drücken sich die Betriebe vor der Weiterzahlung des Lohns und der Entgeltfortzahlungspflicht im Krankenstand. Meist wird dabei der Beschäftigte dazu gedrängt, einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen. Wie im Falle eines Leasingarbeiters aus Wilhering. Der Mann arbeitete über die Leiharbeitsfirma als Schichtleiter in einem Betrieb für Metalloberflächenveredlung. Dort wurde seine Arbeitsleistung nach etwa fünf Monaten nicht mehr gebraucht. Anstatt ihm eine Weiterbeschäftigung zu suchen, forderte ihn die Firma auf, eine "Einvernehmliche zu unterschreiben". Da sich dieser jedoch weigerte, wurde er fristwidrig gekündigt und wandte sich so an die AK Eferding welche die 2040 Euro brutto erstritt.

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