"Wer vorab gut plant, erleidet keinen Schiffbruch"
BEZIRK. Ob Badeurlaub, Städtereise oder Kreuzfahrt: Wer verreist, sollte im Urlaubsfieber nicht auf die gut sortierte Reiseapotheke vergessen. Was dabei von Bedeutung ist, weiß Martin Gollner, Arzt in Peuerbach.
Was sollte man vor dem Urlaubsantritt beachten?
Gollner: Je nach Destination sollte man mindestens drei Monate vor Reiseantritt überprüfen, welche Impfungen laut allgemeiner Reiseempfehlung sinnvoll sind. In einem weiteren Schritt gilt es zu kontrollieren, ob ein aktueller internationaler Impfpass vorhanden ist und ob entsprechende notwendige Impfungen zeitlich noch möglich sind. Zu bedenken ist hierbei, dass ein zeitlicher Abstand zwischen der Grundimmunisierung und den Teilimpfungen liegen muss. Wer vorab gut plant, wird keinen Schiffbruch erleiden.
Was sollte in der Reiseapotheke nicht fehlen?
Prinzipiell bezahlt die Krankenkasse keine Reiseapotheke, man kann sich aber beim Hausarzt beraten lassen. Zur Grundausstattung zählen Insektenschutz, Sonnenschutz, Grippemittel und ein fiebersenkendes Schmerzmittel. Empfehlenswert sind auch Durchfall hemmende Mittel – am besten mit einer Darmflora aufbauenden Substanz. Ein Breitbandantibiotikum sollte nur nach eingehender Beratung durch den Hausarzt mitgenommen werden. Dabei sind vor allem die häufigen Nebenwirkungen, wie beispielsweise Durchfall, Pilzinfektionen der Haut und Schleimhaut sowie die seltene und gefährliche Penicillin-Allergie zu bedenken.
Welche Erkrankungen treten im Urlaub am häufigsten auf?
Oftmals tritt eine Hepatitis-A-Infektion auf, die durch Essen übertragen wird. Häufig ist auch eine Salmonellenvergiftung, die zu schweren Durchfällen führt. Da diese in weiterer Folge mit großem Flüssigkeitsverlust verbunden sind, steigt die Gesundheitsgefährdung in heißen Ländern, weil der Flüssigkeitsverlust bereits durch Schwitzen erhöht ist. Bei Auftreten von Fieber empfiehlt es sich, das Breitbandantibiotikum zu verwenden – wenn möglich nach telefonischer Absprache mit dem Hausarzt. Da es sich dabei um eine meldepflichtige Krankheit handelt, sollte sofort nach der Rückkehr eine Stuhluntersuchung auf pathologische Keime durchgeführt werden.
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