Südburgenländer in Anstalt eingewiesen
Bestialische Drohungen gegen Polizisten und dessen Familie

Ausschnitts-Szene aus einem jener verstörenden Videos, mit denen der Angeklagte dem Polizisten und dessen Familie drohte. | Foto: YouTube/Video-Screenshot
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  • Ausschnitts-Szene aus einem jener verstörenden Videos, mit denen der Angeklagte dem Polizisten und dessen Familie drohte.
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Verstörend. Beängstigend. Gefährlich. Schockierend. Abartig. Eine bizarre Welt. Als reale Bedrohung. Gegen einen Polizisten und seine Familie. Ausgelöst von einem Südburgenländer. Durch Beleidigungen, Verspottungen, Verleumdungen sowie bizarre, bestialische Drohungen. Über Jahre. Per E-Mail, YouTube-Videos und Social-Media-Plattformen. Der Angeklagte, leidend unter paranoider Schizophrenie, ausgeprägtem Verfolgungswahn und „Phasen völliger Entgleisung“, ist derzeit in Haft. Und wurde vom Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt eingewiesen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

SÜDBURGENLAND. Abgründe geistiger Verwirrtheit tun sich auf im großen Schwurgerichtssaal. Spiegeln die dunkle Gedankenwelt eines psychisch kranken Angeklagten wider. Das Böse. Das Gemeine. Zeichnen im LG Eisenstadt tiefe Sorgenfalten in manche Gesichter. Erschrecken. Machen fassungslos. Münden in Kopfschütteln.

Hochgradige, paranoide Schizophrenie

Vor Richterin Mag. Karin Knöchl sitzt ein medikamentös „eingestellter“, auffällig ruhiger Beschuldigter aus dem Südburgenland. Anfang 40. Ledig. Ohne Vorstrafen. Aber bereits mit einer psychischen Krankengeschichte. Diagnostizierter, hochgradiger paranoider Schizophrenie. Mit Verworrenheit und Sprunghaftigkeit im Denken. Einhergehend mit einem 6-wöchigen Aufenthalt in einer geschlossenen Grazer Spezial-Klinik.

Als "gefährlich" stufte ein Gutachter den Beschuldigten (auf der Anklagebank mit Mundmaske) ein, konstatierte eine paranoide Schizophrenie und empfahl eine Einweisung. | Foto: Heigl
  • Als "gefährlich" stufte ein Gutachter den Beschuldigten (auf der Anklagebank mit Mundmaske) ein, konstatierte eine paranoide Schizophrenie und empfahl eine Einweisung.
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Namens-Änderung nach Streit mit Vater

Der Auslöser für diese und alle weiteren „Auffälligkeiten“ des Beschuldigten liegt mehr als zehn Jahre zurück. Wurzeln aus einem nicht aufgearbeiteten Konflikt mit seinem Vater. Resultierten in einem heftigen Streit. Im Zuge dessen der Vater den Sohn anzeigte. Ein damaliges Gerichtsverfahren endete mit einer Diversion. Diese Familienfehde jedoch verhaftete sich bei dem Angeklagten so tief, dass er sich nicht nur vom Vater absonderte, sondern auch seinen Vor- und Familiennamen wechselte. Um jegliche Verbindung abzunabeln.

Serien böser Nachrichten

Zudem zog er mit seiner geschiedenen Mutter, vom ehemaligen Wohnsitz in Salzburg, ins weit entfernte Südburgenland. Die Situation beruhigte sich. Bis ins Jahr 2018. Da versuchte der Angeklagte eine Aussprache mit seinem Vater. Als dies mehrmals scheiterte, folgten Serien böser Nachrichten. Ein Salzburger Polizist, der die Familie kannte, wollte vermitteln. Und geriet dann auch ins Radar des Beschuldigten.

Polizist zu seinem Todfeind erklärt

Der Täter war der festen Meinung, dass sich die beiden Männer gegen ihn verschworen haben. Ihn vernichten wollen. Und erklärte deshalb den Kriminalisten zu seinem Todfeind. Ab diesem Zeitpunkt folgten hunderte E-Mails an den Beamten, seine Vorgesetzten und sogar den Landeshauptmann von Salzburg. Darin kam es zu Diffamierungen, Beschimpfungen und Beleidigungen, teils mit Formulierungen wie „Bullen-Sau“ sowie „korruptes Nazi-Schwein“ uvm.

Bizarre Drohungen richtete der Südburgenländer gegen den Gruppeninspektor und seine Familie. | Foto: YouTube / Video-Screenshot
  • Bizarre Drohungen richtete der Südburgenländer gegen den Gruppeninspektor und seine Familie.
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Bizarr, bestialisch formulierte Drohungen

Konform zu diesen „Rufmord“-Attacken gingen schließlich direkt beim Polizisten Drohungen ein. Per SMS. Per E-Mail. Massiv. Bizarr. Bestialisch formuliert. (Auf detaillierte Zitate verzichten wir ganz bewusst). Diese Gewalt-Gebärden richteten sich zunehmend auch gegen die Kinder und die Ehefrau des Beamten. Verbale Brutalität in schlimmster Form. Die über zahlreiche Postings bei Facebook und weiteren Social-Media-Plattformen step by step an die Öffentlichkeit gelangten. Ein ganz bewusst gewählter Weg des Angeklagten.

„Messer scharf - Blut soll spritzen!“

Der schließlich auch 7 Videos auf seinem YouTube-Kanal hochlud. Sehr verstörend. Mit Waffen. Munition. Schüssen. Theatralischer Musik. Dumpfer Stimme und eigenartigen, verworrenen Texten. Es kam zu weiteren Botschaften wie „Bombe scharf!“, „Messer scharf!“, „Blut soll spritzen!“. Zudem bedrohte er einen ebenfalls in den Schlichtungsversuch involvierten Mann, der vor Todesangst aus dem Haus des Beklagten flüchtete: „Wenn du nicht gehst, da steht die Axt!“ und zeigte auf die an der Wohnzimmerwand lehnende Hacke.

Inspektor brach bei Zeugenaussage zusammen

In Anbetracht der immer aggressiver und verrohter werdenden Drohungen, vor allem aus Angst um seine Familie, kippte der Gruppeninspektor in eine posttraumatische Belastungsstörung. Mit Schweißausbrüchen, Angstzuständen, Schlaflosigkeit, Atemnot. Im Zeugenstand sagte das Opfer: „Ich bin durch diese Vorfälle nicht mehr wie früher. Ich war immer gesund, aber diese Dauer-Bedrohung hat mich aus der Bahn geworfen!“ Und endete mit: „Herr Angeklagter, sie haben keine Ahnung, was sie mir, meinen Kindern und meiner Frau angetan haben!“ Dann brach der verzweifelte Polizist emotional zusammen. Weinte. Brachte keinen Ton mehr heraus. Konnte keine Aussage mehr tätigen...

„Bombe scharf!“ „Messer scharf!“ „Blut soll spritzen!“ Wirre Verbal-Attacken an seinen Todfeind, den Polizisten.  | Foto: YouTube / Video-Screenshot
  • „Bombe scharf!“ „Messer scharf!“ „Blut soll spritzen!“ Wirre Verbal-Attacken an seinen Todfeind, den Polizisten.
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Betretenes Schweigen nach irrem Video

„Herr Inspektor, es tut mir leid. Von ganzem Herzen möchte ich mich entschuldigen!“, warf der Beschuldigte ein. Sein Anwalt, Mag. Dominik Wild, übergab dem Opfer ein Kuvert mit 2.000 Euro als „Schmerzensgeld!“ Nach der Vorführung eines der „wahnsinnigen“ Videos war es mucksmäuschenstill im großen Schwurgerichtssaal. Betretenes Schweigen aus Fassungslosigkeit. Der Angeklagte erklärte sich schuldig. Bekannte sich dazu, all die ihm vorgeworfenen Taten selbst begangen zu haben. Weil er „auf sich und das Problem mit seinem Vater aufmerksam machen wollte!“

Gutachter bezeichnete Täter als gefährlich

Ein Gutachter bescheinigte den Südburgenländer für „eher nicht zurechnungsfähig“. Erklärte zudem, dass die bizarr-aggressive Sprache in diversen Nachrichten ein Anfang waren, die Videos eine Fortsetzung davon sind. Mit der Gefahr, dass der Angeklagte auch zu weiteren, schrecklicheren Taten fähig sein könnte, so er nicht medikamentös eingestellt und psychiatrisch behandelt wird. Er konstatierte dem Beschuldigten eine lebensbegleitende, psychische Erkrankung. Bezeichnete ihn derzeit als gefährlich. Sieht Potenzial einer weiteren Eskalation. Daher seien alle Parameter für eine Einweisung erfüllt.

Einweisung in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher

Die Staatsanwältin forderte aufgrund der paranoiden Schizophrenie des Südburgenländers und seiner bisherigen Straftaten eine stationäre Einweisung, der Verteidiger eine ambulante psychologische Betreuung. Schon nach kurzer Beratung urteilte der Schöffensenat. Richterin Mag. Karin Knöchl: „Der Angeklagte wird in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen!“ Mit Rechtskraft, da es keinen Einspruch gab. Daraufhin wurde der Mann, während des Prozesses dauerhaft von einem Justizwachebeamten beaufsichtigt, wieder in seine Zelle geführt.

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