Neuerungen bei der Bildungskarenz

TIROL. Immer mehr Tirolerinnen und Tiroler nutzen die Bildungskarenz, um sich beruflich weiterzubilden. Im Jahr 2012 wurde sogar ein Teilnehmerrekord verzeichnet. Ab 1. Juli gibt es Änderungen. Dann besteht unter anderem die Möglichkeit der Bildungsteilzeit.

Weiterbildung ist wichtig, doch neben dem Beruf ist sie oft nur schwer zu bewältigen. Dafür gibt es die Bildungskarenz. Wer berufstätig ist und eine Ausbildung machen möchte, kann sich für eine bestimmte Zeit karenzieren lassen und bekommt vom AMS ein Weiterbildungsgeld. Arbeitnehmer können sich bei einem bestehenden mindestens 6-monatigen Arbeitsverhältnis für 2 bis maximal 12 Monate für Weiterbildungszwecke freistellen lassen. Auf Bildungsfreistellung besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Sie muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Ab 1. Juli gibt es Änderungen bei der Bildungskarenz: Dann ist der Bezug von Weiterbildungsgeld nur noch aus einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze möglich. Außerdem muss bei einem Studium ein Leistungsnachweis erbracht werden.

Neu: Bildungsteilzeit. Ab 1. Juli 2013 geht eine langjährige AK Forderung in Erfüllung: Bei einem Arbeitsverhältnis, das bereits ununterbrochen 6 Monate gedauert hat, ist es möglich, in Bildungsteilzeit zu gehen. Sprich: Man reduziert die Arbeitszeit um mindestens ein Viertel und höchstens um die Hälfte (die wöchentliche Arbeitszeit darf jedoch 10 Stunden bzw. die Geringfügigkeitsgrenze nicht unterschreiten), bildet sich parallel dazu fort und hat die Chance auf eine Förderung. Somit ist eine Weiterbildung bei gleichzeitigem Verbleib im Betrieb möglich. Wie bei der Bildungskarenz ist auch bei der Bildungsteilzeit die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Bildungsteilzeit kann mindestens 4 bis höchstens 24 Monate dauern, eine Stückelung in einzelne Teile ist möglich. Das Ausmaß der Bildungsmaßnahme reduziert sich dabei auf mindestens 10 Wochenstunden. Passen diese Kriterien für die gewählte Weiterbildung, so können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und erhalten zusätzlich zu ihrem aliquoten Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitsmarktservice ein pauschaliertes Bildungsteilzeitgeld.

So viel Geld gibts. Erfolgte bei der Bildungskarenz die Berechnung des Weiterbildungsgeldes anhand der Richtlinien des Arbeitslosengeldbezuges, so gestaltet sich die Berechnung bei der Bildungsteilzeit gänzlich anders. Unabhängig vom bisherigen Lohn oder Gehalt beträgt das Bildungsteilzeitgeld 0,76 € täglich für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wurde. Möchte ich z. B. für meine geplante Weiterbildung von 40 auf 30 Stunden reduzieren, so berechnet sich das Bildungsteilzeitgeld wie folgt: 0,76 x 10 Stunden Reduzierung x 30 Tage im Monat = 228 €. Das Nettoeinkommen setzt sich in der Bildungsteilzeit aus diesem Bildungsteilzeitgeld und aus dem Lohn bzw. dem Gehalt vom Dienstverhältnis mit reduzierter Stundenzahl zusammen.

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