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„Zuspätabholer" müssen zahlen – Eltern stinksauer

Eltern, die eine halbe Stunde zu spät kommen, um ihre Kinder von der Kindertagesstätte abzuholen, sind ein  Ärgernis für den Kindergarten | Foto: Symbolfoto (Pixabay)
  • Eltern, die eine halbe Stunde zu spät kommen, um ihre Kinder von der Kindertagesstätte abzuholen, sind ein Ärgernis für den Kindergarten
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  • hochgeladen von Michael Kendlbacher

VOLDERS. Das Kinder zu spät von ihren Eltern abgeholt werden ist leider keine Seltenheit.
Im öffentlichen Gemeinde-Kindergarten in Volders, müssen Eltern die zu spät ihr Kind abholen ein Überziehungsentgeld zahlen.

Wer sein Kind zu spät abholt, der zahlt eine Pauschale in Höhe von 15 Euro pro halber Stunde Verspätung. So steht es in der Kindergarten- und Kinderkrippenordnung der Gemeinde Volders. Für manche Eltern ein absolutes No-Go. Eine Mutter (Name der Redaktion bekannt) ist stinksauer über die derartige Vorgehensweise des Kindergartens. „Ich finde es schon eine Frechheit, diese Pauschale fürs Zuspätabholen. Es ist nicht lange her, da wurden die Preise für die Betreuung angehoben." Für die Mutter ist die Pauschale nicht nachvollziehbar, da es eine Nachmittagsbetreuung gibt. „Wenn genug Tanten für die Nachmittagsbetreuung da sind, finde ich es schon komisch, wenn man hier was verlangt."

Verpflichtende Jause

Eine andere Mutter erhebt den Finger und kritisiert die verpflichtende Vormittagsjause und den Pflichturlaub. „Ich finde es nicht in Ordnung, dass die Vormittags- und Nachmittagsjause verpflichtend ist. Jedes Kind hat andere Vorlieben und man weiß nicht, ob das Kind etwas gegessen hat oder nicht. Außerdem frage ich mich, wie ich für mein Kind fünf Wochen verpflichtend Urlaub einplanen soll, wenn ich selbst nur fünf Wochen habe und diesen zum Teil auch für die Pflege bei Krankheiten meines Kindes benötige."

„Zuspätabholer"

Zu der Gebühr für verspätete Abholungen verweist die Gemeinde Volders darauf, dass es vor kam, dass einzelne Kinder zu spät abgeholt wurden. Manchmal bis zu einer dreiviertel Stunde später. Dadurch entstünden der Gemeinde höhere Aufwendungen, da diese Kinder betreut werden müssen, bis sie abgeholt werden. Der Bgm. Max Harb habe kein Verständnis für die „Zuspätabholer" und betont die hohen Personalkosten, die die Gemeinde zu tragen hat. „Meist sind es immer die Gleichen, die ihre Kinder zu spät abholen, das war nicht fein für die Kindergartentanten. Mittlerweile habe sich das wieder von selbst erledigt." Der Bürgermeister betont auch, dass bis dato noch niemand diese Gebühr zahlen musste, da man von Seiten des Kindergartens immer um eine gute Lösung bemüht ist. 2018 hatte die Gemeinde Personalkosten in Höhe von 300.000 Euro, die Förderung vom Land schon abgezogen. „Da muss man als Verwaltungsträger auch mal sagen: Wie weit kann das noch gehen?", fragt sich der Bürgermeister. Von Seiten der Gemeinde habe man sich große Mühe gegeben, die Tarife anzupassen. Die verpflichtende Vormittagsjause wurde durch den Gemeinderat beschlossen und ist im Tarif inkludiert. „Wir müssen schauen, wie das mit der Jause funktioniert. Die fünf Wochen Urlaub sind keine Erfindung der Gemeinde Volders, sondern eine gesetzliche Vorgabe des Landes."

Rechtliche Grundlage

Eine entsprechende rechtliche Grundlage zur Einhebung einer Pauschale für das Zuspätabholen gibt es dazu nicht, heißt es in einer Stellungnahme vom Land. Ein Statement der Kindergartenleitung konnte bis Redaktionsschluss nicht mehr eingeholt werden.

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